Tiermedizin
BVDV
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BVD UNTERSUCHUNGSAUFTRAG für Neueinsender
Bestandskunden wenden sich bitte an ihr Labor, um neue Untersuchungsaufträge zu erhalten.
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Das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), ist ein tierpathogenes einzelsträngiges Virus der Familie Flaviviridae und gehört zur Gattung Pestivirus. BVDV verursacht eine gefährliche Durchfallerkrankung bei Rindern, insbesondere bei Kälbern, die Bovine Virusdiarrhoe. Es kommt in einer zellschädigenden (zytopathischen) und einer nicht zytopathischen Form vor.
Das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe supprimiert das Immunsystem der Rinder und macht sie dadurch anfällig für andere Infektionen. Aus diesem Grund ist die Bovine Virusdiarrhoe eine der weltweit kostspieligsten Erkrankungen von Rindern, die den Produzenten von Milch- und Fleischrindern gleichermaßen einen wirtschaftlichen Schaden von 12€ - 70€ pro Tier verursacht.
Besonders gefährlich ist der Virus, weil es persistent infizierte (PI) Tiere gibt, die keine akute Krankheitszeichen aufweisen. Die Immunisierung gegen BVD durch eine Impfung ist möglich, aber in Deutschland für Nutztiere nicht zugelassen.
Da PI-Rinder oft gesund aussehen, können sie nur mithilfe eines sensitiven und spezifischen Tests identifiziert werden.
Seit dem 1. Januar 2011 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtsanierung der BVD/MD. Rechtsgrundlage ist die BVDV-Verordnung des Bundes, die sich an alle Betriebe richtet, die Rinder halten. Aus diesem Grund müssen alle Kälber nach der Geburt auf eine BVDV-Infektion untersucht werden.
Laut §3 der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVD-Verordnung vom 11.12.2008) hat der Besitzer alle Kälber:
- die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in seinem Bestand geboren worden sind, bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats oder
- die aus dem Bestand verbracht werden sollen, vor dem Verbringen mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen.
Dazu wird beim Anbringen der Ohrmarken gleichzeitig eine kleine Gewebeprobe zur BVDV-Untersuchung ausgestanzt und an das Labor geschickt.
Der Tierhalter braucht an das Labor Staber nur eine der 2 Stanzproben einschicken und kann die 2. Probe als Rückstellprobe bei sich behalten. Idealerweise wird die Rückstellprobe gekühlt oder tiefgefroren. Damit hat der Rinderhalter die Sicherheit, dass aus der 2. Probe, die bei ihm verbleibt, eine Nachuntersuchung möglich ist, falls dies erforderlich ist, oder die erste Probe auf dem Transport verloren gegangen ist.
Hat die Probennahme beim Stanzen der Ohrmarken aus irgendeinem Grund nicht geklappt, so können Sie als Tierhalter Ersatzohrmarken inklusive Probenahmebesteck bestellen.
Unser besonderer Service für Rinderhalter:
- Selbstverständlich tragen wir die Untersuchungsergebnisse in die HI-Tierein.
- Zusätzlich erhalten Sie von uns per E-Mail einen schriftlichen Untersuchungsbefund, den Sie ausdrucken und in den Tierpass einlegen können. Sie brauchen dann nicht umständlich die Daten aus der HI-Tier herunterladen!
- Das Untersuchungsmaterial kann ganz einfach per Post ins Laborgeschickt werden.
- Die Rückstellprobe (=2. Probe) verbleibt zu Ihrer Sicherheit bei Ihnen!
Untersuchungaufträge für Beta-Casein (A1/A2)
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Beta-Casein UNTERSUCHUNGSAUFTRAG für Neukunden
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