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Forensisch-toxikologische Analytik

Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bei Sorgerechtsfällen oder zur Erfüllung einer Bewährungsauflage werden unter anderem gerichtlich verwertbare, beweissichere Ergebnisse benötigt.

Die Dr. Staber & Kollegen GmbH ist für die Analyse ein kompetenter Partner. Wir verfügen über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025:2018 (D-PL-13252-01-01) für forensische Toxikologie. Darüber hinaus kooperieren wir mit weiteren, forensisch akkreditierten Laboren, so dass wir ein sehr breites Analysespektrum anbieten können. Alle Abläufe erfüllen die Richtlinien der GTFCh sowie die Vorgaben der Beurteilungskriterien in der Fahreignungsbegutachtung. Gleichzeitig unterstützt das Labor Staber Sie gerne mit fachkundigem Rat.

Im Rahmen einer forensisch-toxikologische Analyse werden substanzidentifizierende Analysenverfahren verwendet („LC-MS/MS“, Hochleistungsflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie). Anders als im Fall immunologischer Suchteste besteht somit kein Risiko von unerwünschten Kreuzreaktionen. Falsch-positive oderfalsch-negative Analyseergebnisse können praktisch ausgeschlossen werden.

Einen Überblick über die angebotenen Analysen finden Sie im Abschnitt „Chemisch-Toxikologische Analysen (CTU)“. 

Probenahme: Allgemeine Informationen 

Forensische Proben zeichnen sich dadurch aus, dass der Weg von der Probenahme bis zur Analyse im akkreditierten Labor gesichert abläuft und lückenlos dokumentiert wird.

Bei der Gewinnung einer forensischen Probe sind grundsätzlich folgende Stichpunkte zu berücksichtigen, um eine spätere gerichtliche Verwertbarkeit sicherzustellen: 

  • Identitätskontrolle: Erfolgt bei jeder Probenahme anhand eines amtlichen Lichtbildausweises oder Pass. Bitte die Ausweisnummer etc. notieren.
  • A- und B-Probe: Unabhängig vom Untersuchungsmaterial wird in der forensischen Toxikologie stets eine zusätzliche B-Probe (Rückstellprobe) gewonnen.
  • Barcodeaufkleber: Untersuchungsauftrag und Röhrchen für Urinproben bzw. Umschläge mit Haarproben müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Unterschriften: Auf dem Untersuchungsauftrag bestätigt die probenehmende Stelle, dass die Analyseanforderung und alle dazugehörigen Informationen korrekt angegeben sind.
  • Sichere Aufbewahrung: Bis zum Versand ist bei der Lagerung der gewonnenen Proben ein Zugriff durch Dritte ausgeschlossen. 

Wichtige für Sie als probenehmende Stelle: Die Probenahme und der anschließende Versand obliegen Ihrer Verantwortung (dazu zählt z. B. die Sicherstellung der Unparteilichkeit oder ggf. der Erwerb verkehrsmedizinische Weiterbildung zur Durchführung von Abstinenzkontrollprogrammen). Für eine gerichtsverwertbare Bearbeitung müssen unsere Untersuchungsaufträge bitte vollständig ausgefüllt werden. Wichtig ist die Identifikation des Probanden mittels Lichtbildausweis, der Zeitpunkt der Probennahme und die Dokumentation des Versands. Im Labor Staber werden später die Analyse des Probenmaterials und die anschließende Asservierung dokumentiert.

Probennahme: Urin

Die Gewinnung einer Urinprobe muss unter Sichtkontrolle durch autorisiertes Fachpersonalerfolgen, um mögliche Manipulationsversuche auszuschließen. Zur zusätzlichen Absicherung wird zudem direkt nach der Probenahme die Temperatur der Probe bestimmt. Zum Auffangen der Urinprobe genügt ein einfacher Urinbecher. Aus diesem werden für die A- und B-Probe 2 x 10 mL (min. 2 x 2 mL) in eine Urin-Monovette® der Firma Sarstedt überführt. Es ist ausreichend, die beiden Monovetten® einzusenden, der Becher kann inkl. restlichem Inhalt verworfen werden. Nach Probeneingang im Labor wird grundsätzlich die Kreatinin-Konzentration bestimmt.

Probenahme: Haar 

Es werden bei einer Probenahme zwei etwa Bleistift-dicke Haarsträhnen (A- und B-Probe), idealerweise am Hinterkopf, mit einem Faden zusammengebunden und möglichst dicht über der Kopfhaut abgeschnitten. Anschließend werden die Strähnen je in eine Aluminiumfolie gelegt, wobei das wurzelseitige Ende in Richtung der angeschrägten Schnittkante zeigt. Die Folie wird gefaltet, als A- bzw. B-Probe beschriftet und zusätzlich mit einem Barcode versehen. Haare bitte keinesfalls mit Klebeband o. ä. befestigen. Die in Aluminiumfolie eingeschlagenen Haare werden in unserem Umschlag gelegt. Anschließend wird der Umschlag mit einem Siegel-Aufkleber sicher verschlossen.

Bei Haarproben ist es relevant, auf dem Untersuchungsauftrag Informationen zur Haarbehandlung zu geben (Kosmetik wie z. B. Tönung, Färbung, Bleichung, Haarspray oder ggf. „keine“) sowie die zu untersuchende Haarlänge mitzuteilen. Alternativ zu Kopfhaar können prinzipiell auch Körperhaare untersucht werden, dies sollte allerdings nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die Analyse von Alkoholmarkern aus Achselhaar ist jedoch nicht möglich. 

Probenaufbewahrung und -lagerung

Urin: Alle Urinproben werden bis zum Versand im Kühlschrank gelagert werden. Müssen die Proben für mehrere Tage (z. B. über das Wochenende) aufbewahrt werden, werden sie tiefgefroren. 

Haare: Haarproben dürfen keinesfalls gekühlt werden, da sich so Feuchtigkeit niederschlagen kann. In der Folge beginnen die Haare u. U. zu schimmeln. Stattdessen werden die in Aluminiumfolie eingeschlagenen und sich in unserem Umschlag befindlichen Haarproben dunkel und bei Raumtemperatur gelagert. 

Probenahme-Sets und Untersuchungsaufträge

Für Haarproben stellen wir Probenahme-Sets, bestehend aus Bindfäden zum Fixieren, Aluminiumfolie und einem Umschlag mit einer integrierter Probenahmeanleitung für Sie bereit. Für den Transport der forensischen Proben zum Labor kommen spezielle, versiegelbare Versandtaschen zum Einsatz.

Untersuchungsaufträge, Probenahme-Sets, „gelbe“ Urinbecher und -Monovetten, Versandtaschen u. ä. können über unseren Kundenservice in Klipphausen bezogen werden. 

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen unser Labor in Klipphausen mit Rat und Tat zur Seite:

LABOR STABER Dresden - Klipphausen
Bremer Straße 9
01665 Klipphausen

Bestellung von Artikeln
Kundenservice Klipphausen
Tel.: 035 204 - 63 600
Fax: 035 204 - 63 555
E-Mail: klipp-kundenservice@labor-staber.de

Organisatorische Fragestellungen
Abteilung Forensik Klipphausen
Tel.: 035 204 - 63 512
Fax: 035 204 - 63 586
E-Mail: klipp-forensik@labor-staber.de

Fachliche Beratung - Laborleitung
Dr. rer. nat. Christoph Geffert
Tel.: 035 204 - 63 550
Fax: 035 204 - 63 586
E-Mail: c.geffert@labor-staber.de

Übersicht Medizinische Drogenanalytik

Drogen- und Arzneimittelanalysen im Rahmen der medizinischen Diagnostik erfolgen z. B. für Sucht- und Entzugskliniken, Psychiatrische Kliniken, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, arbeitsmedizinische Einrichtungen und niedergelassenen Ärzte.

Da für gewöhnlich das Nachweisbarkeitsfenster von Drogen und Arzneimitteln im Urin vergleichsweise lang ist, stellt es nach wie vor das bevorzugte Untersuchungsmaterial dar. Gleichzeitig gewinnen Speichel-Analysen mehr und mehr an Bedeutung. Dies ist in erster Linie auf die einfachere Sicherstellung der Probenidentität zurückzuführen.

Sollte im Folgenden eine gewünschte Analyse fehlen, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden eine passende Lösung.

 

1. Urinanalysen

Nachforderungszeiten: Urinproben werden regulär 7 Tage gekühlt aufbewahrt. Auf Wunsch können Proben 30 Tage eingefroren gelagert werden.


1.1 Immunologische Suchteste im Urin (TIA)


1.1.1. Amphetamine  
abgedeckt werden z. B. (Differenzierung nicht möglich): Amphetamin (“Speed”), Methamphetamin (“Crystal Meth”), BDB, MBDB, MDMA (“Ecstasy”), MDA, MDEA und PMA.

1.1.2. Barbiturate
abgedeckt werden z. B. (Differenzierung nicht möglich): Amobarbital, Allobarbital, Butalbital, Cyclopentobarbital, Demoxepam, Phenobarbital und Pentobarbital.

1.1.3. Benzodiazepine
abgedeckt werden z. B. (Differenzierung nicht möglich): Alprazolam, Bromazepam, Clobazam, Clonazepam, Diazepam, Flunitrazepam, Flurazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Midazolam, Nordiazepam, Oxazepam, Prazepam, Triazolam.

1.1.4. Cannabinoide, Zielanalyt THC-COOH

1.1.5. Cocain, Zielanalyt Benzoylecgonin

1.1.6. Methadon

1.1.7. Opiate
abdeckt werden z. B. (Differenzierung nicht möglich): 6-Acetylmoprhin (direkter Heroin-Metabolit), Morphin, Codein und Dihydrocodein.

Immunologische Suchteste liefern vorläufige, qualitative bzw. semiquantitative Ergebnisse für eine Substanz oder Substanzgruppe. Die spezifischen Cut-offs (Entscheidungsgrenzen für Analyt-Konzentrationen, ab denen ein Testergebnis als „positiv“ gewertet wird) sind auf dem Befund angegeben.

Es ist sehr empfehlenswert, positive Suchtest-Ergebnisse mit einer Bestätigungsanalyse zu überprüfen. Auch eine Differenzierung ist nur mit Hilfe einer Bestätigungsanalyse möglich. Auf Wunsch können wir im Fall eines positiven Suchtest-Resultats die Bestätigungsanalyse automatisch nacherfassen.

 

1.2 Massenspektrometrische (Bestätigungs-)Analysen (LC-MS/MS)  

 

1.2.1. Amphetamine im Urin
berücksichtigt werden: Amphetamin, Methamphetamin, MDA, MDMA und MDEA.

1.2.2. Barbiturate im Urin
berücksichtigt werden: Allobarbital, Amobarbital, Barbital, Butalbital, Hexobarbital, Pentobarbital, Phenobarbital, Secbutabarbital, Secobarbital und Thiopental.

1.2.3. Buprenorphin und Norbuprenorphin im Urin

1.2.4. Screening auf Benzodiazepine und Z-Substanzen im Urin
(Analyte auch einzeln anforderbar)
berücksichtigt werden: Alprazolam, a-Hydroxyalprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clobazam, Norclobazam, Clonazepam, Demoxepam, Diazepam, Nordiazepam, Estazolam, Flunitrazepam, 7-Aminoflunitrazepam, Flurazepam, Desalkylflurazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Medazepam, Midazolam, 10-Hydroxymidazolam, Nitrazepam, Oxazepam, Prazepam, Temazepam Triazolam sowie Zaleplon, Zolpidem und Zopiclon.

1.2.5. Cannabinoide im Urin als THC-COOH

1.2.6. Cocain im Urin
berücksichtigt werden: Norcocain und Benzoylecgonin.

1.2.7. Ketamin und Norketamin Im Urin

1.2.8. LSD und 2-Oxo-3-hydroxy-LSD im Urin

1.2.9. Methadon und EDDP im Urin

1.2.10. Methylphenidat und Ritalinsäure im Urin

1.2.11. Opiate im Urin
berücksichtigt werden: 6-Monoacetylmorphin, Codein, Morphin und Dihydrocodein.

1.2.12. Opioide im Urin (Analyte auch einzeln anforderbar)
berücksichtigt werden: Buprenorphin, Norbuprenorphin, Methadon, EDDP, Fentanyl, Norfentanyl, Oxycodon, Tilidin, Nortilidin, Tramadol und Desmethyltramadol.

1.2.13. Stimulanzien im Urin (Analyte auch einzeln anforderbar)  
berücksichtigt werden: Gabapentin, Pregabalin, Quetiapin und Promethazin.

1.2.14. Screening auf Designerdrogen (inkl. Synthetische Cannabinoide) im Urin
berücksichtigt werden (qualitativ):

  • Cathinone (“Badesalze”):
    Butylon, Cathinon, Eutylon, MDPV, Mephedron sowie Methylon.
  • Phenylethylamine:
    BDB, 2C-B, 2C-I, MBDB, Methaqualon, Methylphenidat, MDPBP, PMA sowie Ritalinsäure.
  • Sonstige:
    Gabapentin, Ketamin, LSD, 2-Oxo-3-hydroxy-LSD, Mescalin, Norketamin, PCP, Pregabalin, Promethazin und Quetiapin.
  • Synthetische Cannabinoide (“Spice”, “Kräutermischungen”):
    AB-CHMINACA M4, AB-FUBINACA M2A, AB-PINACA-(5-OH-Pentyl), ADB-BINACA, ADB-BUTINACA, ADBICA-(4-OH-Pentyl), ADB-PINACA-Pentansäure, 5F-AMB M2, AKB48-(4-OH-Pentyl), AKB-48-Pentansäure, AM-2201-(6-OH-Indol), AM-2201-(7- OH-Indol), AM-694-5-OH-Pentyl), AM-694-Pentansäure, BB-22-(3-Carboxyindol), 4CN-CUMYL-BUTINACA M10, CUMYL-CBMICA, CUMYL-PICA-(N-Pentansäure), FUB-PB-22-(3-Carboxy), JWH-018-(4-OH-Indol), JWH-019-(6-OH-Hexyl), JWH-019- (6-OH-Hexyl), JWH-122-(5-OH-Pentyl), JWH-250-(4-OH-Pentyl), JWH-250-(NPentansäure), JWH-398-(4-OH-Pentyl), JWH-398-Pentansäure, MAB-CHMINACA M1, MAB-CHMINACA M7, MAM-2201-(4-OH-Pentyl), MAM-2201-Pentansäure, MDMB-4en-PICA-Butansäure, MDMB-4en-PINACA-Butansäure, 4F-MDMBBUTINACA-N-(4-OH-Butyl), 4F-MDMB-BUTINACA-Butansäure, MDMB-CHMCZCA M3, MDMB-FUBINACA M1, MDMB-FUBINACA M3, 5F-MDMB-PICA M4, RCS-4-(5- OH-Pentyl), RCS-4 M9, UR-144-(5-OH-Pentyl), UR144-N-Pentansäure, XLR11-(4- OH-Pentyl) sowie XLR11-(6-OH-Indol). 
  • Sonstige
    Ketamin, LSD, 2-Oxo-3-hydroxy-LSD, Mescalin, Norketamim und PCP.

1.2.15. Pharmascreening im Urin (setzt sich aus 2 Analyseläufen zusammen):

  • “Multi-Target-Screening” (LC-MS/MS), 108 Analyte
    berücksichtigt werden u. a. Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Cannabinoide als THC, Cocain, LSD, Methadon und EDDP, Opiate, Opioide und Stimulanzien.
  • “Datenbank-Screening” (GC-MS), > 1000 Analyte
    berücksichtigte Substanzgruppen (qualitativ): Analgetika, Antiarrhythmika, Antiepileptika, Beta-Blocker, Phenothiazine, Tri- und Tetracyclische Antidepressiva sowie weitere Medikamente.

1.2.16. Alkohol-Konsummarker: Ethylglucuronid (EtG) und Ethylsulfat (EtS) im Urin

 

2. Speichelanalysen

Nachforderungszeit: Speichelproben werden 30 Tage eingefroren gelagert.

Anders als im Fall des Urins sind immunologische Suchteste für die Analyse von Speichel nicht geeignet, da die meisten Substanzen hier in sehr geringen Konzentrationen vorliegen. Daher kommt direkt ein empfindliches „Multi-Target-Screening“ (LC-MS/MS) zum Einsatz.

Um die Probenbeschaffenheit (Perianalytik) sicherzustellen, werden sowohl die Amylase-Aktivität als auch der Speichelanteil bestimmt.

Für die Probengewinnung bevorzugt: Greiner SCS Speichelabnahmesystem.

2.1. Drogen-Screening im Speichel (LC-MS/MS)

berücksichtigte Substanzen/Substanzgruppen: Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabinoide als THC, Cocain, Opiate, Opioide, Pregabalin und Z-Substanzen.

2.2 Ethanol im Speichel (GC-MS)

 

Übersicht Chemisch-Toxikologische-Analysen (CTU)

Sollte im Folgenden eine gewünschte Analyse fehlen, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden eine passende Lösung.  

Die Kosten pro Analyse entnehmen Sie bitte der Preisübersicht.

 

1. Urinanalysen

Urinproben werden 6 Monate eingefroren gelagert.
 

1.1. Alkoholabstinenz mittels Urinkontrollen

Alkohol-Konsummarker: Ethylglucuronid (EtG) und Ethylsulfat (EtS) im Urin
 

1.2. Drogen- und Arzneimittelabstinenz mittels Urinkontrollen

1.2.1. Amphetamine im Urin
1.2.2. Benzodiazepine im Urin
1.2.3. Cannabinoide im Urin
1.2.4. Cocain im Urin
1.2.5. Methadon und EDDP im Urin
1.2.6. Opiate im Urin
 

1.3. Optionale Zusatzanalysen im Urin:

  • Opioide im Urin
  • LSD und 2-Oxo-3-hydroxy-LSD im Urin
  • Synthetische Cannabinoide im Urin
  • Cathinone (“Badesalze”) im Urin
  • Z-Substanzen im Urin

Weitere Einzelanalyte oder Substanzgruppen auf Nachfrage

 

2. Haaranalysen

Haarproben werden 6 Monate aufbewahrt.
 

2.1. Alkoholabstinenz mittels Haaranalysen

Alkohol-Konsummarker: Ethylglucuronid (EtG) und Ethylsulfat (EtS) im Haar
 

2.2. Drogen- und Arzneimittelabstinenz mittels Haaranalysen

  • Amphetamine im Haar
  • Benzodiazepine im Haar
  • Cannabinoide im Haar
  • Cocain im Haar
  • Methadon und EDDP im Haar
  • Opiate im Haar
     

2.3. Optionale Zusatzanalysen im Haar:

  • Opioide im Haar
  • LSD und 2-Oxo-3-hydroxy-LSD im Haar
  • Synthetische Cannabinoide (“Spice, Kräutermischungen”) im Haar
  • Cathinone (“Badesalze”) im Haar

Weitere Einzelanalyte oder Substanzgruppen auf Nachfrage