Skip to main content

K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen werden Opfern meist völlig unbemerkt in Getränke gemischt, um sie schnell in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Um einen Übergriff beweisen zu können, ist eine toxikologische Laboranalyse unerlässlich. Da der Körper die Substanzen unterschiedlich schnell abbaut, zählt bei einem Verdacht oft jede Stunde.

Welche Substanzen werden als K.O.-Tropfen eingesetzt?

Straftäter nutzen nicht nur eine einzige Substanz. Zu den am häufigsten verwendeten Mitteln gehören:

  1. GHB (γ-Hydroxybuttersäure): Auch bekannt als „Liquid Ecstasy“ oder „GBL“. Diese Substanz wird vom Körper extrem schnell verstoffwechselt.

  2. Verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel: Sehr häufig werden auch starke Psychopharmaka und Schlafmittel, vor allem Benzodiazepine, missbraucht.

Wichtig: Urin ist dem Blut vorzuziehen!

Aufgrund des extrem kurzen Nachweisfensters, besonders bei GHB, ist die Analyse von Urin der von Blut immer vorzuziehen, da die Stoffwechselprodukte dort länger konzentriert bleiben.

Übersicht der Nachweisbarkeiten (Zeitfenster):

Substanz-
klasse
Nachweis
im Urin
(empfohlen)
Besonderheiten
& Alternativen
GHB
(„Liquid Ecstasy“)
Maximal ca.
12 Stunden
Baut sich extrem schnell ab. Schnelles Sichern der Urinprobe ist hier absolut kritisch!
Benzo-
diazepine
& Psycho-
pharmaka
Ca. 2
bis 3 Tage
Je nach genauer Substanz und Dosis etwas länger messbar als GHB.
Alle K.O.-Substanzen (Spätere Tests) Nach Wochen/
Monaten (Haaranalyse)
Liegt die vermutete Verabreichung bereits längere Zeit zurück, kann eine professionelle Haaranalyse Aufschluss bringen.


Was Sie bei Verdacht sofort tun sollten:

  1. Urin sichern: Geben Sie so schnell wie möglich eine Urinprobe ab (erster Urin nach dem Erwachen). Falls Sie nicht sofort ins Labor können, fangen Sie den Urin in einem sauberen Gefäß auf und kühlen Sie ihn.

  2. Schnelle Laboranalyse: Bringen Sie die Probe umgehend in unser Direktlabor, um keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.

  3. Fall anzeigen: Wenden Sie sich bei unklaren Erinnerungslücken ("Filmriss") oder Verdacht auf eine Straftat umgehend an die Polizei oder medizinische Rettungsstellen.


Urin-Analysen
y-Hydroxybuttersäure
(GHB, „Liquid Ecstasy“)
60,33 €

Benzodiazepine
und
Z-Substanzen

Alprazolam,
a-Hydroxyalprazolam,
Lormetazepam,
Lorazepam,
Chlordiazepoxid,
Clobazam,
Norclobazam,
Clonazepam,
Demoxepam,
Diazepam,
Nordiazepam,
Estazolam,
Flunitrazepam,
Flurazepam,
Bromazepam,
7-Aminoflunitrazepam,
Desalkylflurazepam,
Medazepam,
Midazolam,
10-Hydroxymidazolam,
Nitrazepam,
Oxazepam,
Prazepam,
Temazepam,
Triazolam sowie
Zaleplon,
Zolpidem,
Zopiclon

60,33 €

Pharma-Screening
„Multi-Target-
Screening“ (LC-MS/MS),

108 Analyte

Amphetamine
(inkl. Amphetamin „Speed“,
MDMA „Ectasy", 
Methamphetamin „Crystal Meth“,
Benzodiazepine,
Cocain,
Methadon,
Cannabis als THC-COOH,
Opiate (inkl. 
6-Monoacetylmorphin „Heroin“),
Opioide (inkl. Fentanyl, 
Oxycodon, Tramadol
und Tilidin),
Stimulanzien
(inkl. Gabapentin, Pregabalin)

inkl. „Datenbank-
Screening“ (GC-MS)
> 1000 Substanzen

Analgetika,
Antiarrhythmika, 
Antiepileptika,
Beta-Blocker,
Phenothiazine,
Tri- und Tetracyclische
Antidepressiva
z. B. Amilsulprid,
Clozapin,
Carbamazepin,
Citalopram,
Diphenhydramin,
Duloxetin,
Fluoxetin,
Haloperidol,
Mirtazapin,
Paroxetin,
Pipamperon,
Prothipendyl,
Sertralin,
Trazodon,
Venlafaxin.
(in Verbindung mit
GHB und Benzo-
diazepine: +60,33 €)

120,66 €

Neue psychoaktive
Substanzen („NpS“) /

Designerdrogen

Synthetische
Cannabinoide (“Spice”),
Cathinone (“Badesalze”,
inkl. Mephedron),
Phenylethylamine
(inkl. Methylphenidat)
sonstige Substanzen
(z.B. LSD, Ketamin
sowie PCP).

60,33 €