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Drogenscreening

 

Sie möchten gegenüber Ihrem Arbeitgeber Ihre Drogenfreiheit belegen? 
Sie machen sich Sorgen, dass Ihr Kind oder Ihr Partner mit Drogen in Kontakt geraten ist? 
Sie müssen eine behördlich angeordnete Untersuchung auf Drogen durchführen?

Damit das Untersuchungsergebnis behördlich anerkannt wird, muss die Probengewinnung bei uns vor Ort im Labor erfolgen.  Gerne teilen wir Ihnen mit, an welchen Standorten in Ihrer Nähe Sie die Untersuchung nach telefonischer Terminvereinbarung durchführen lassen können. (siehe unten 'Kontakt')

Selbstverständlich wird bei dem gesamten Verfahren auf strengste Diskretion geachtet. Eine völlig anonyme Untersuchung ist ebenfalls möglich. 

Wir beraten Sie gerne! Vorab sind einige wichtige Informationen rund um den Drogentest für Sie im Folgenden zusammengefasst.

1. Welche Drogen und Betäubungsmittel können nachgewiesen werden?

Bei einer Vielzahl von Drogen und Medikamenten mit Suchtpotential ist es sehr wichtig, einen Konsum nachweisen bzw. die Einnahme kontrollieren zu können. Hierbei hängt es von der medizinischen Fragestellung ab, ob nur nach einem einzelnen Wirkstoff oder sogar mehreren Gruppen von Betäubungsmitteln gesucht wird. Es kann darum gehen, einen Missbrauch aufzudecken, die tatsächliche Absetzung eines Medikaments zu überprüfen oder die Einnahme einer Substitutionsdroge zu überwachen.

Folgende Substanzen bzw. Substanzgruppen stehen hierbei im Fokus:

Cannabis (THC)

In Deutschland ist Cannabis eine der am häufigsten konsumierten, teilweise illegal eingestuften Drogen. Der psychoaktive Wirkstoff ist das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC). Die getrockneten Blütentrauben und blütennahen Blätter der weiblichen Hanfpflanze werden "Marihuana" oder umgangssprachlich "Gras" genannt. Das extrahierte Harz der Pflanze wird als "Haschisch" bezeichnet.

Kokain (Cocain)

Kokain ("Blow", "Snow") wird aus dem Kokastrauch gewonnen und ist eine weltweit verbreitete Droge mit sehr hohem psychischem Abhängigkeitspotenzial. Unter Kokain wird im allgemeinen das Salz Kokain-Hydrochlorid verstanden. Kokainhydrochlorid kann in "Crack", umgewandelt werden, eine äußerst gefährliche Droge mit dem höchsten bekannten Abhängigkeitspotenzial.

Opioide 

"Opioide" ist ein Überbegriff für eine große Gruppe natürlicher und synthetischer Verbindungen, die morphinartige Eigenschaften aufweisen. Zu der Gruppe gehören Substanzen wie Codein, Morphin und Heroin, aber auch Buprenorphin und Methadon. Die wichtigste Wirkung der Opioide ist die starke Schmerzlinderung, was Opioide zu unverzichtbaren Medikamenten in der Schmerztherapie macht. 
Heroin (chemisch Diacetylmorphin) hat zwar eine höhere schmerzstillende Wirkung hat als die Stammsubstanz Morphin, zeigt aber ein derart hohes Abhängigkeitspotential, dass die therapeutische Anwendung verboten ist. 
Buprenorphin ist ein sehr wirksames, halbsynthetisches Schmerzmittel, das zur Behandlung starker Schmerzen verwendet wird. Außerdem wird Buprenorphin hochdosiert als Substitutionsmittel in der Therapie einer Abhängigkeit von Opioiden verwendet. Auch Methadon zeigt  starke schmerzstillende Wirkung und wird in Substitutionsprogrammen als Heroin-Ersatzstoff verabreicht.

Designerdrogen:

Amphetamine

Zu der Gruppe der Amphetamine gehört eine ganze Reihe von synthetischen Substanzen, die in unterschiedlichen Drogen zu finden sind. Traurige Berühmtheit hat das zerstörerisch wirkende und sich zunehmend verbreitende "Crystal Meth" erlangt. Als psychoaktive Verbindung ist hier das Metamphetamin zu finden ist. Weitere Vertreter sind Amphetamin (enthalten im "Speed"), das der Gruppe ihren Namen gibt, sowie MDA, MDMA und MDEA (einzeln oder zusammen im "Ecstasy" enthalten). Unser Amphetamin-Test umfasst neben den genannten Wirkstoffen noch weitere Verbindungen.

Cathinone und Synthetische Cannabinoide

Cathinone und synthetische Cannabinoide sind neuere Designerdrogen mit lebensgefährlichen Nebenwirkungen, die sich seit den 2000er Jahren zunehmend ausbreiten. Wirkstoffe, die zur Gruppe der Cathinone gehören, werden als sogenannte "Badesalzdrogen" systematisch fehldeklariert und verkauft. Synthethische Cannabinoide werden als "Gewürzmischungen" oder "Spice" in Umlauf gebracht. Sie haben chemisch nichts mit Canabis, das aus der Hanfpflanze stammt, zu tun. Es handelt sich um eine eigene Klasse von synthetischen Verbindungen.

Medikamente: 

Barbiturate

Abhängig von der Dosis wirken Barbiturate sedierend (beruhigend) über hypnotisch (schlaffördernd) bis narkotisch. Zudem eignen sich Vertreter wie das Phenobarbital zur Behandlung von Epilepsie. Bei der Therapie mit Barbituraten ist zu beachten, dass sie eine geringe therapeutische Breite aufweisen. Das bedeutet, sie können leicht überdosiert werden. Darüber hinaus weisen viele ein hohes Abhängigkeitspotential mit gefährlicher Entzugssymptomatik auf.

Benzodiazepine

Vertreter der Gruppe zeichnen sich als angstlösende, muskelrelaxierende sowie beruhigende (sedierend) und schlaffördende (hypnotisch) Arzneimittel (Tranquilizer) aus. Sie finden in der Psychiatrie bei der Behandlung von Angst- und Unruhezuständen, als Notfallmedikation bei epileptischen Anfällen und als Schlafmittel Anwendung. Trotz ihrer vielfältigen, positiven Eigenschaften gelten Benzodiazepine weltweit als die Medikamente mit der höchsten Missbrauchsrate.

Tricyclische Antidepressiva

Tricyclische Antidepressiva finden bei der Behandlung von starken Depressionen Anwendung, da sie eine ausgeprägte stimmungsaufhellende Wirkung besitzen. Aufgrund zahlreicher bekannter Nebenwirkungen ist eine Plasmaspiegel-Kontrolle anzuraten.

2. Die analytische Bestimmung im Labor: Vortest und Bestätigungsanalyse

Immunologische Verfahren stellen eine wertvolle Methode dar, um den Drogengehalt einer Probe zu ermitteln. Sie dienen als schnelle, relativ kostengünstige und sehr empfindliche Vortests, mit denen sich verschiedene Stoffgruppen abdecken lassen. Die Tests beruhen nach dem Schlüssel-Schloss Prinzip auf Antigen-Antikörper Reaktionen. Die gewählten Antikörper sollten nicht zu selektiv sein, damit über erwünschte Kreuzreaktionen möglichst viele Wirkstoffklassen abgedeckt werden können. Der Nachteil ist jedoch bei diesem Vorgehen, dass es methodenbedingt zu falsch positiven Ergebnissen kommen kann. 

Mit Hilfe von sehr exakten, aber auch aufwendigeren Bestätigungsanalysen werden die Resultate der Immunoassays überprüft, der gefundene Wirkstoff identifiziert und auf Wunsch quantitativ Bestimmt. Für die Bestätigungsanalyse werden von uns die LC-MS/MS (Hochleistungsflüssigskeitschromatographie kombiniert mit einem Tandem-Massensprekrometer) sowie die GC-MS (Gaschromatographie in Verbindung gekoppelt mit einem Massensprektrometer) eingesetzt. Mit diesen beiden Systemen erfolgt ein spezifischer Nachweis unterschiedlichster Drogen und Medikamente.

Welches Untersuchungsmaterial kommt in Frage?

Urin

Die Bestimmung im Urin ist die sicher am besten etablierte Analysenvariante und stellt eine Art „Goldstandard“ im Bereich der Drogenanalytik dar. Da in der Regel eine größere Menge zur Verfügung steht, ist es sehr gut für ein Drogenscreening geeignet. 
Im Harn kann oft der eigentliche Wirkstoff der Droge oder des Medikaments gefunden werden. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen möglich, den ursprünglich eingenommenen Wirkstoff anhand eines oder mehrerer Abbauprodukte (Metabolite) zu identifizieren und somit nachzuweisen. Beispiele für solche Metaboliten sind die THC-Carbonsäure für Cannabis (THC), das Benzoylecgonin für Cocain und das 6-Acetylmorphin im Fall des Heroins. Dabei bietet die Analyse von Urin anders als im Blut (s. u.) den Vorteil, dass Wirkstoffe und die entsprechenden Metabolite für gewöhnlich noch nach Tagen, mitunter sogar nach einigen Wochen nachweisbar sind.

Die Länge des Nachweisbarkeitsfensters hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • Art und Dosis der eingenommen Substanz
  • Regelmäßigkeit und Dauer des Zeitraum, über den Hinweg der Konsum stattgefunden hat
  • Metabolisierungsrate / Pharmakokinetik des Wirkstoffs und der Metabolite (in Abhängigkeit von individuellen Faktoren wie Alter, Gewicht,allgemeiner Gesundheitszustand, genetische Veranlagung)
  • pH-Wert des Urins

Nachweiszeiträume:

Substanz Ungefährer Nachweisbarkeitszeitraum im Urin
Amphetamine ca. 1 - 3 Tage
Barbiturate ca. 7 Tage
Benzodiazepine ca. 3 Tage nach therapeutischer Dosis
4 - 6 Wochen nach Langzeiteinnahme
THC-Carbonsäure
(Cannabis-Metabolit)
1 - 2 Tage (einmaliger Konsum)
> 5 Tage (mäßiger Konsum, 4 x pro Woche)
> 10 Tage (täglicher Konsum)
> 20 Tage (chronischer Abusus)
Benzoylecgonin
(Kokain-Metabolit)
2 - 4 Tage
Methadon 1 - 3 Tage
Opiate 1 - 2 Tage

 

Blut / Serum

Blut ist als Untersuchungsmaterialprädestiniert, wenn der Frage nachzugehen ist, ob und in welchem Grad eine akute Beeinträchtigung durch zentral wirksame Substanzen vorgelegen hat. Dies ist insbesondere im Fall von polizeilichen oder juristischen Fragestellungen interessant. Wirkstoffe bzw. Drogen und deren Metabolite liegen im Blut jedoch in niedrigeren Konzentrationen vor als im Urin. Ein Konsum lässt sich oft nur für einige Stunden und damit vergleichsweise kurz nachweisen. Soll also ein Drogenscreening durchgeführt werden, um beispielsweise einen Missbrauch aufzudecken, ist die kurze Halbwertszeit vieler Wirkstoffe im Blut ein großer Nachteil. Aus diesem Grund wird in diesem Fall bevorzugt auf Urinproben zurückgegriffen. 
Gleichzeitig spielt die Untersuchung von Blut bzw. Serumproben vor allem im Bereich der Medikamentenspiegelbestimmung eine große Rolle. Hier geht es darum, einen optimalen Wirkspiegel bei Medikamenten, die leicht über- oder unterdosiert werden können (z. B. Antidepressiva, Benzodiazepine oder Neuroleptika) einzustellen.

Haar

Im Vergleich handelt es sich bei der Untersuchung von Haaren um eine sehr zeitintensive und aufwendige Variante. Anders als im Urin ist es jedoch möglich, in Haaren die Einnahme von Drogen oder Medikamenten noch nach Monaten nachzuweisen. Mit Hilfe der gefundenen Substanzkonzentration im Haar oder in einzelnen Haarsegmenten kann festgestellt werden, in welchem Maß in der Vergangenheit Drogen aufgenommen wurden und wie das Konsumverhalten (häufig, regelmäßig, täglich) ausgesehen haben muss. Da die analytische Sensitivität von Substanz zu Substanz mitunter stark schwanken kann, können einmalige Drogen-Aufnahmen jedoch bei der Haaranalyse unter Umständen unentdeckt bleiben.

Die konsumierte Substanz muss erst im Haar eingelagert werden, in der Folge dauert es einige Tage, ehe ein Nachweis möglich ist. Um zu bemessen, welcher Zeitraum durch die Haarprobe abgedeckt ist, ist die Länge des abgeschnittenen Haars entscheidend: Da das Haar ungefähr 1 cm pro Monat wächst, müsste die Haarsträhne 6 cm lang sein, um einen halbes Jahr abdecken zu können.

Wichtiger Hinweis: Eine Haarentnahme muss zwingend am Hinterhaupthöcker entnommen werden. Bitte lassen Sie hier Ihre Haare auf die vorgeschriebene Länge wachsen.

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