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Abstinenzkontrolle

Alle Labor Staber-Standorte sind für forensische Probenahmen akkreditiert und bieten rechtssichere Abstinenzbelege im Rahmen einer MPU an!

Rechtssicherer Abstinenznachweis

Ob für die Vorbereitung einer MPU, in Sorgerechtsfällen oder im Rahmen einer Bewährungsauflage, Analysen durch das Labor Staber liefern für Sie gerichtsverwertbare Ergebnisse.

An allen unserer Verbund-Standorte können Sie ein anerkanntes Abstinenzkontrollprogramm starten. Probennahmen, Laboranalysen und Befundberichte entsprechen den forensischen Vorgaben, genauer gesagt den CTU-Kriterien. Das Labor Staber ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für forensische Toxikologie akkreditiert.

Ein Abstinenzkontrollprogramm starten und von unserer Erfahrung profitieren - unsere Labore bieten:

  •  anerkannte Abstinenzbelege für MPU-Fahreignungsgutachten, unabhängig von der jeweiligen MPU-Begutachtungsstelle
  • schnelle Analyseergebnisse - Befundberichte vorab zur Ansicht auch als Download
  • ein angenehmes Umfeld mit verständnisvollen und freundlichen Mitarbeiter-Teams
  • persönliche, kompetente Beratungsgespräche durch unsere Laborärzte und Toxikologen
  • kurzfristige Terminvergaben
  • forensische akkreditierte Probenahmen sowie die dazugehörige Laboranalytik nach CTU-Kriterien.

MPU

Wird die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen, ist es in vielen Fällen notwendig, vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) die Einhaltung der Alkoholabstinenz mit der Teilnahme an einem Abstinenzprogramm nachzuweisen, um den Führerschein wiederzuerlangen.
Aber auch außerhalb der Fahreignungsbegutachtung kann ein Abstinenzbeleg erforderlich werden. So kann ein Arbeitgeber den Nachweis der Abstinenz einfordern, wenn es in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum zu einer Abmahnung gekommen ist.

Forensische Akkreditierung im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik

Das Labor Staber ist für forensische Toxikoligie im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik akkreditiert, Details finden Sie unter www.labor-staber.de/akkreditierung 

Abstinenzkontrolle für Alkohol und Drogen im Rahmen der MPU

Die für die Fahreignungsdiagnostik relevanten Anforderungen basieren auf dem Buch „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien", Kirschbaum-Verlag. Herausgegeben wird es von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. In dem Buch sind die Regeln für den Ablauf des Abstinenz-Programms anhand sogenannter CTU-Kriterien (Chemisch-toxikologische Untersuchungen) eindeutig festgelegt. 
Das bedeutet, um die Alkohol- und / oder Drogenabstinenz im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ausreichend belegen zu können, müssen die betroffenen Personen ein Kontrollprogramm gemäß der festgelegten CTU-Kriterien absolvieren. Deren Einhaltung bei den Laboruntersuchungen ist für die spätere Anerkennung des Abstinenzbeleges durch die Begutachtungsstelle ausschlaggebend. 
Wenn Sie belegen müssen, dass Sie keinen Alkohol und / oder Drogen mehr zu sich nehmen, sind im Folgenden einige wichtige Punkte in Verbindung mit einem Labor-Kontrollprogramm für Sie zusammengefasst.

Bröschuren Abstinenzkontrolle:

FAQs: Antworten rund um Abstinenzbelege (MPU)

1. Gespräch mit der Führerscheinstelle

Am Anfang steht ein Gespräch mit der Führerscheinstelle. Diese legt fest, welche Dokumente und Gutachten vorzulegen sind, um die Fahreignung nachzuweisen. 
Im Fall eines Alkohol- oder Drogenvorfalls wird die Führerscheinstelle einen Abstinenzbeleg verlangen. 
Der Zeitraum, über den hinweg die Abstinenz zu belegen ist, hängt vom Einzelfall und der persönlichen Vorgeschichte ab. Üblich sind halbjährliche Alkohol- oder Drogenkontrollprogramme mit vier Terminen, an denen der Klient zur Urinabgabe in das Labor kommt, oder ein einjähriger Zeitraum mit sechs Urinkontrollen. Es ist zu empfehlen, sich kompetente Unterstützung eines Verkehrspsychologen oder einer MPU-Beratungs- bzw. Vorbereitungsstelle einzuholen.

2. Durchführung des Abstinenzprogramms

Beachten Sie, dass Sie ein Abstinenzprogramm nur an bestimmten Stellen durchführen können. Die CTU-Kriterien schreiben vor, dass die Durchführung des Programms und die Probenahme durch einen Arzt der Gutachtungsstelle, einen Facharzt für Rechtsmedizin oder in einem, für forensische Zwecke akkreditierten Labor erfolgen muss. Andere Ärzte müssen eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweisen. Das Labor Staber verfügt über die erforderliche Akkreditierung.

Zudem wird gefordert, dass die entnehmende Stelle dem Klienten gegenüber neutral ist und nicht in einen Interessenskonflikt kommt, wenn sich positive Befunde oder Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung ergeben. Deshalb sind behandelnde Ärzte (z. B. Hausarzt), (suchtherapeutische) Beratungsstellen sowie Rechtsvertreter ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Abstinenz kann entweder anhand eines Urinkontrollprogramms oder mit Hilfe von Haaranalysen belegt werden. In beiden Fällen wird die Ethylglucuronid (EtG) - Konzentration im Urin oder Haar analysiert. EtG ist ein Alkohol-Metabolit (Abbauprodukt), mit dem ein zurückliegender Alkoholkonsum in der jüngeren Vergangenheit zweifellos nachgewiesen werden kann.

Variante A: Urinkontrollprogramm

Einbestellung und Urinabgabe

Bitte rufen Sie als erstes in unserem Labor an. Wir vereinbaren mit Ihnen zeitnah einen Termin für ein Informationsgespräch und die Anmeldung zu einem Kontrollprogramm. Mit dem Tag Ihrer Unterschrift unter der Vereinbarung beginnt der Zeitraum der belegten Abstinenz.
Innerhalb des abgesprochenen Zeitraums werden Sie durch unser Labor zufällig zur Urinabgabe einbestellt. Die Abgabe hat stets unter Sichtkontrolle zu erfolgen. Die Termine zur Probenabgabe müssen durch uns unvorhersehbar und kurzfristig vergeben werden. Die telefonische Benachtrichtung erfolgt frühestens einen Tag zuvor. Es ist also sehr wichtig, dass Sie ausreichend flexibel sind und ständige Erreichbarkeit gewährleisten können! 
Da auf diese Weise jederzeit mit einer Einbestellung zu rechnen ist und mit Hilfe der Urin-Analyse ein Zeitraum von mindestens zwei Tagen abgedeckt werden kann, ist mit diesem Verfahren ein längerfristiger Abstinenzbeleg möglich.

Variante B: Haaranalysenprogramm 

Anders als im Urin ist es möglich, in Haaren den Genuss von Alkohol oder die Einnahme von Drogen oder Medikamenten noch nach Monaten nachzuweisen. Um zu bemessen, welcher Abstinenzzeitraum durch die Haarprobe abgedeckt ist, ist die Länge des abgeschnittenen Haars entscheidend: Da das Haar ungefähr 1 cm pro Monat wächst, müsste die Haarsträhne 12 cm lang sein, um einen ganzes Jahr belegen zu können. 

Im Fall der Alkohol-Abstinenzkontrolle ist mit einer Haaranalyse ein rückwirkender Beleg nur über die drei letzten Monate möglich. Um ein Jahr abzudecken, müssen 4 Haarproben im Abstand von drei Monaten mit je 3 cm Länge abgegeben werden. Wenn Sie genau wissen, dass Sie in den letzten Monaten keinen Alkohol konsumiert haben, können Sie sofort eine Haaranalyse in Auftrag geben. Auf diese Weise können Sie bereits zurückliegende Abstinenzzeiträume einbringen.

Für einen Drogennachweis wird ein Zeitraum von maximal 6 Monaten anerkannt, hierfür müsste die Haarprobe mindestens 6 cm lang sein. 
Ein Nachteil der Haaranalyse ist, dass gebleichte oder anderweitig kosmetisch behandelte Haare für eine Analyse nicht geeignet sind! Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Haaranalyse kostenintensiver ist als eine Urinanalyse. 

Um eine Haarprobe abzugeben, können Sie mit uns telefonisch einen Termin abstimmen.

Die von uns erstellten Befunde sind durchgängig nummeriert. Alle Auffälligkeiten werden dokumentiert und führen mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass ein Gutachter den Abstinenzbeleg als nicht erbracht ansieht. Eine Auffälligkeit ist u. a. eine stark verdünnte Probe. 
Abbruchkriterien sind:

  • Ein positiver Befund
  • Unentschuldigt versäumte Einbestellungstermine oder Nichterreichbarkeit
  • Zum wiederholten Mal verschobene, wenn auch entschuldigte Termine, so dass eine lückenlose Abstinenzkontrolle nicht mehr gewährleistet ist
  • Nachweislich manipulierte Proben 
  • 2 stark verdünnte Urinproben
  • Überschreitung der maximal erlaubten Abwesenheitsdauer

In allen Fällen ist das Labor verpflichtet, das Programm unverzüglich abzubrechen. 
Gleichzeitig ist in diesen Fällen jedoch der Neustart eines Programms jederzeit möglich.

Fehlzeiten und Urlaub

Natürlich kann es niemandem verwehrt sein, während eines Abstinenzprogrammes urlaubsbedingt oder aus beruflichen Gründen abwesend zu sein. Jedoch ist in solchen Fällen grundsätzlich zu beachten, dass eine Abwesenheit bzw. Nichterreichbarkeit mindestens 3 Werktage vorher schriftlich angekündigt werden muss. 
Bei einem Programm über ein Jahr darf die Abwesenheit in der Summe nicht 8 Wochen (jedoch nicht länger als 6 Wochen am Stück) überschreiten. Bei einem halbjährlichen Programm darf man sich 4 Wochen abmelden. Nicht zuletzt ist es untersagt, Termine regelmäßig zu verschieben, da dadurch die Einbestellung durch den Klienten beeinflusst werden kann.

Krankheitsfälle und kurzfristige berufliche Termine müssen noch am gleichen Tag dem Labor mitgeteilt werden. Ein Attest durch den Arzt oder Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Werktagen eingereicht werden. In Krankheitsfällen muss immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung UND ein ärztliches Attest vorgelegt werden!! Anhand des Attests muss ersichtlich sein, dass das Erscheinen zur Probenabgabe unmöglich oder stark erschwert war! Liegt zum Zeitpunkt der Einbestellung keine Krankmeldung vor, ist ein späteres Nachreichen grundsätzlich ausgeschlossen!

Bei der Wahl des Analyseverfahrens spielt die persönliche Flexibilität sowie die Kosten der einzelnen Untersuchungen eine Rolle. Letztere hängen vom Unfang des zu erbringenden Abstinenzbeleges ab. Auch eine Kombination beider Verfahren kann sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne und stimmen das Programm auf Ihre Bedürfnisse ab.

Für jede abgegebene Probe wird von uns ein Befundbericht ausgestellt. Waren am Ende des gewählten Untersuchungszeitraums alle untersuchten Proben negativ, wird ein Abschlussgutachten durch unser akkreditiertes Labor ausgestellt.

Durch Vorlage dieses Gutachtens gegenüber der MPU- und der Führerscheinstelle kann die Abstinenz belegt werden. Dieser Schritt ist die Vorraussetzung dafür, dass die Fahrerlaubnis zurückerhalten wird oder die Zulassung zur MPU erteilt wird. Das Resultat Ihrer MPU wird zusammen mit dem Abstinenzgutachten im Zuge der Neubeantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgegeben.

Der Genuss von Lebensmitteln, die kleine Mengen Alkohol enthalten können, wie „alkoholfreie“ Getränken, reifes Obst (z. B. dunkle Bananen), Obstsäfte oder Sauerkraut in großen Mengen kann zu erhöhten EtG-Werten und damit positiven Befunden führen. Daher wird empfohlen, während des Abstinenzprogramms nach Möglichkeit ganz auf diese Lebensmittel zu verzichten. Darüber hinaus können alkoholhaltige Lösungsmittel am Arbeitsplatz und alkoholische Mundwässer Einfluss auf den Befund haben. 
Bei Haaranalysen können zudem bestimmte Haarkosmetika zu einem erhöhten EtG-Gehalt führen.
In jedem Fall ist auch in solchen Fällen eine Ausnahme ausgeschlossen, die Abstinenz kann nicht belegt werden

Obwohl Cannabis über weite Strecken legalisiert wurde, wird THC (bzw. im Urin der Metabolit THC-COOH) bei Drogen- bzw. polytoxikologischen Screenings weiterhin berücksichtigt.

Somit werden in der Fahreignungsdiagnostik (MPU) ohne Ausnahme die bisher geforderten Substanzen aus den CTU-Kriterien untersucht.

 Als Neuerung wird jedoch im Rahmen des Erstgesprächs vereinbart, ob eine Cannabis-Abstinenz belegt werden muss. Abhängig vom Einzelfall sind zwei Durchführungsvarianten vorgesehen:

  1. Wenn explizit eine Cannabis-Abstinenz gefordert ist, führen positive Cannabisbefunde, wie bisher, zu einem Programmabbruch.   
  2. Möglicherweise müssen auch keine Belege für eine Cannabis-Abstinenz erbracht werden. In diesem Fall können Kontrollprogramme auch dann weitergeführt werden, wenn ein Cannabis-Nachweis oberhalb des Cut-Off-Werts vorliegt. Positive Cannabis-Ergebnisse werden allerdings immer im Abschlussbericht aufgeführt.

 Im Vorfeld muss daher geklärt werden, z. B. im Rahmen einer verkehrspsychologischen Beratung oder in Absprache mit einer MPU-Begutachtungsstelle, welche Variante gefordert wird. 

Im nächsten Schritt wird im Rahmen des Beratungsgesprächs im Labor festgehalten, wie das Kontrollprogramm durchgeführt werden soll.  

Kontakt und Terminvereinbarung

Bayreuth (Bitte einen Termin mit Mein Direktlabor Bayreuth vereinbaren)

Dresden-Klipphausen (Bitte anrufen oder E-Mail senden) 

München (Bitte einen Termin mit Mein Direktlabor München vereinbaren)

Nürnberg (Bitte anrufen oder E-Mail senden)

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Alkohol-Abstinenzprogramm oder ein Drogenscreening wünschen oder noch Fragen haben, die wir Ihnen hier nicht beantwortet haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, schriftlich oder via E-Mail.

Quelle: J. Brenner-Hartmann, W. Fastenmeier, M. Graw, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien. 4. Auflage, Bonn, Nov. 2022, Kriterien CTU 1 bis 4.