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Labor-Informationen

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Thema: Gastroenterologie

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Wir möchten Sie vorab informieren, dass die Bestellscheine für Verbrauchsmaterialien in einer aktualisierten Version erscheinen werden. Die neuen Bestellscheine erhalten Sie wie gewohnt automatisch mit den Materiallieferungen.
Es wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Aktualisierung der Produktbezeichnungen und Artikelnummern
  • Untergliederung und ggf. Umsortierung der Artikel in verschiedene Produktgruppen
  • Aufnahme spezieller Abnahmematerialien z.B. für die Pädiatrie

Achtung! Zusätzlich wurde die Auswahl der bestellbaren Verpackungseinheiten angepasst. Möglich sind jetzt eine, zwei oder vier Verpackungseinheit(en).

Bestellformular

Noch vorhandene Restbestände der alten Bestellscheine in Ihrer Praxis können Sie selbstverständlich aufbrauchen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Um Ihnen und Ihren Patienten auch weiterhin eine hohe Qualität der Labordiagnostik gewährleisten zu können, werden auch die Abläufe der Präanalytik kontinuierlich geprüft und an die aktuell gültigen Gesetze, Richtlinien und Herstellervorgaben angepasst.

Daher wird das priorisierte Probenmaterial für die Bestimmung von Medikamentenspiegeln (siehe Übersicht auf Seite 2) zum 01.11.2024 endgültig auf das Serum-Röhrchen ohne Gel umgestellt, um potenziell mögliche Effekte der Gelschicht auf die Analytik sicher auszuschließen.

Die Übergangsphase der Röhrchen-Umstellung endet am 19.11.2024 mit der Anpassung des Untersuchungsmaterials der betroffenen Analysen im Order-Entry-System star.net®. Für diese Analysen wird dann automatisch ein zusätzliches Etikett „Serum ohne Gel“ erzeugt.

Wichtiger Hinweis:

Das Serum-Röhrchen ohne Gel ist ausschließlich für die Bestimmung von Medikamenten- spiegeln vorgesehen.

Sollten im Auftrag weitere Untersuchungen aus Serum (wie z.B. Antikörper-Bestimmungen, Enzyme) gewünscht sein, ist die Einsendung eines zusätzlichen Serum-Röhrchens mit Gel zwingend erforderlich.

Probenentnahmematerialien:

Fa. Sarstedt (S-Monovette®) Fa. Greiner (Vacuette®)
Artikelnummer: 01.1601 Artikelnummer: 455092
S-Monovette Vacuette

Die erforderlichen Röhrchen können Sie ab sofort über Ihr zuständiges Lager beziehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.


AKTUELLE ÜBERSICHT DER BETROFFENEN UNTERSUCHUNGEN

Antidepressiva

Citalopram, N-Desmethylcitalopram, Duloxetin, Fluoxetin, Desmethylfluoxetin, Fluvoxamin, Mirtazapin, N-Desmethylmirtazapin, Paroxetin, Sertralin, N-Desmethylsertralin, Venlafaxin,

O-Desmethylvenlafaxin

Atomoxetin, Bupropion, erythro-Dihydrobupropion, threo-Dihydrobupropion, Hydroxy-bupropion, Methylphenidat, Mianserin, Milnacipran, Moclobemid, Opipramol, Reboxetin, Ritalinsäure, Tianeptin, Tranylcypromin, Trazodon, Vortioxetin
Trizyklische Antidepressiva
Amitriptylin, Desipramin, Doxepin, Nordoxepin, Imipramin, Nortriptylin, Clomipramin, Norclomipramin, Maprotilin, Normaprotilin, Protriptylin, Trimipramin, Nortrimipramin
Antiepileptika

Brivaracetam, Carbamazepin, Carbamazepin-10,11-Epoxid, 10-OH-Carbamazepin,

N-Desmethylmesuximid, Ethosuximid, Felbamat, Gabapentin, Lacosamid, Lamotrigin, Levetiracetam, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Pregabalin, Primidon Rufinamid, Sultiam, Theophyllin, Tiagabin, Topiramat, Valproinsäure, Vigabatrin, Zonisamid
Benzodiazepine

Chlordiazepoxid, Clobazam, Norclobazam, Demoxepam, Diazepam, Nordiazepam, Medazepam, Midazolam, 1-OH-Midazolam, Oxazepam, Prazepam, Temazepam, Tetrazepam, Zolpidem

Alprazolam, Hydroxylalprazolam, Bromazepam, Clonazepam, Flunitrazepam, Flurazepam, Desalkylflurazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Nitrazepam, Triazolam, Zopiclon
Neuroleptika

Aripiprazol, Dehydroaripiprazol, Cariprazin, Clozapin, N-Desmethylclozapin, Haloperidol, Olanzapin, N-Desmethylolanzapin, Quetiapin, Norquetiapin, Risperidon, 9-OH-Risperidon

Amisulprid, Benperidol, Brexpiprazol, Bromperidol, Cariprazin, Chlorpromazin, Chlorprothixen, Flupentixol, Fluphenazin, Guanfacin, Iloperidon, Levopromazin, Loxapin, Lurasidon, Melperon, Perazin, Perphenazin, Pimozid, Pipamperon, Promethazin, Prothipendyl, Sertindol, Sulforidazin, Sulpirid, Thioridazin, Ziprasidon, Zotepin, Zuclopenthixol

Antiarrhythmika

Acebutolol, Ajmalin, Amiodaron, Desethylamiodaron, Aprindin, Atenolol, Bisoprolol, Chinidin, Hydrochinidin, Diltiazem, Disopyramid, Dronedaron, Debutyldronedaron, Flecainid, Flunarizin, Gallopamil, Lidocain, Metoprolol, Mexiletin, Propafenon, Propranolol, Sotalol, Tocainid, Verapamil, Norverapamil

Mycophenolsäure

Allgemeiner Hinweis:

Die obenstehenden Angaben unterliegen der kontinuierlichen Anpassung an die Vorgaben der Testhersteller. Aktuelle Empfehlungen zum Probenmaterial können Sie jederzeit im Labor erfragen.

Mammographie-Screening auch für Frauen ab 70 Jahre

Seit Juli haben auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm.
https://www.kbv.de/html/themen_2845.php


Isolierte PTT-Verlängerung

Die KBV hat neue Laborempfehlungen zur isolierten PTTVerlängerung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der neue Laborpfad beinhaltet verschiedene Ablaufschemata, die die Stufendiagnostik zur Abklärung der isolierten PTT-Verlängerung sowohl bei asymptomatischen Patienten und Patientinnen als auch bei Thrombose- oder Blutungsneigung beschreiben.
https://www.kbv.de/html/isolierte-ptt-verlaengerung.php


In-vitro-Diagnostik: Beauftragung einheitlich auf Muster 10

Seit 1. April 2024 veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10. Bisher wurde diese je nach Untersuchung mit Muster 6 oder Muster 10 beauftragt. Die Veranlassung der Zytologie und des HPV-Tests im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom erfolgt wie bisher mit Muster 39.
https://www.kbv.de/html/1150_67947.php


Hautpilz nach Barbershop-Besuch? PCR-Test schafft Klarheit

Mit dem Labor Staber Multiplex-PCR-Test zur Bestimmung von Dermatophyten können wir schnell den potenziellen Erreger bestimmen und Sie können sofort mit der Behandlung beginnen.
Weitere Informationen unter https://www.labor-staber.de/dermatophyten-pcr


Verdachtsdiagnosen und Laboranalysen

Mit unserem Dokument erhalten Sie eine Übersicht der häufigsten Indikationen und möglichen Laboranalysen. Sprechen Sie unseren Außendienst darauf an.


Genetische Untersuchungen richtig veranlassen

Genetische Untersuchungen spielen bei der Klassifizierung, Therapieentscheidung und Prognose für Krankheiten eine immer größere Rolle. Welche besonderen Anforderungen nach
Gendiagnostikgesetz und EBM dabei gelten, hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial für veranlassende Ärzte zusammengefasst. Genetische Untersuchungen aus Kapitel 11 EBM belasten nicht Ihr Laborbudget.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser MVZ für Humangenetik in Regensburg unter www.genetik-regensburg.de

https://www.kbv.de/html/1150_70759.php


EBM-Änderung ab Oktober: Rheumatologische Funktionsdiagnostik und Genotypisierung

Die rheumatologische Funktionsdiagnostik wird an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Neue Genotypisierungen GOP 32865 bis 32867 und 32869 werden in die Liste der Untersuchungen aufgenommen, die grundsätzlich bei der Ermittlung des arztspezifischen Fallwertes im Zusammenhang mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus Labor unberücksichtigt bleiben.
www.kbv.de/html/1150_71178.php

heute informieren wir Sie über die zum 01.01.2025 geplante Laborreform und bitten Sie um Unterstützung. Ein Beschluss des Bewertungsausschusses, der von der KBV vollumfänglich mitgetragen wird, gefährdet die nachhaltige Patientenversorgung mit Labormedizin, also unserer interdisziplinären Zusammenarbeit, und muss in der aktuellen Form gestoppt werden.

Worum geht es?

Es sollen neue Vergütungspauschalen für Entnahmematerial für Laboruntersuchungen, für die online order-entry-Beauftragung und Befundübermittlung, sowie den Probentransport eingeführt werden. Damit möchte man endlich Rechtssicherheit an dieser wichtigen Schnittstelle zwischen Auftraggeber (Arztpraxis) und Auftragnehmer (Labor) herbeiführen. Die Finanzierung soll jedoch nicht über Praxisbedarf und extrabudgetär erfolgen, sondern von den Laboren ganz allein getragen werden. Dasselbe gilt für die Wiederanhebung der laborfachärztlichen Grundpauschale auf das Niveau von 2008. Die aktuell gültige Beschlusslage des Bewertungsausschusses (709. Sitzung, 19.04.2024) sieht zur Finanzierung eine erhebliche Abwertung der Kostenerstattungen der kurativen ärztlichen medizinischen Labordiagnostik (Kapitel 32 des EBM) vor. Simulationen für unser Labor zeigen eine Kürzung von bis zu 20% der Kostenerstattung! Zusätzlich sollen Abwertungen in den Abschnitten der Prävention (1.7), der Humangenetik sowie der Pathologie (19.3) vorgenommen werden. Diese Reform betrifft neben den fachärztlichen Laboren auch alle übrigen vertragsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen mit einem Leistungsanteil in der In-vitro-Labordiagnostik. Diese massiven Kürzungen der Kostenerstattung können vom Labor nicht kompensiert und nicht getragen werden. Sie führen zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Versorgung unserer Patienten.

Gemeinsam mit sehr vielen Laboren bundesweit bitten wir daher Sie und Ihr Praxisteam auch im Namen unserer Mitarbeitenden um Unterstützung:

Bitte unterzeichnen Sie den offenen Brief der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) zum Aussetzen des Beschlusses. Jede Stimme zählt in dieser wichtigen Online-Aktion!

https://www.alm-ev.de/offenen_brief_unterstuetzen

In diesem offenen Brief haben die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) e.V. (in Vertretung von über 200 medizinischen Laboren, mehr als 1.000 Fachärzt:innen, über 150 Ärzt:innen in Weiterbildung, rund 500 Naturwissenschaftler:innen und über 25.000 qualifizierten Mitarbeitenden) zusammen mit dem Berufsverband der Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI) e.V. klargestellt, dass der erhebliche Entzug von finanziellen Mitteln für die ärztlichen Laborleistungen zusätzlich zu den bestehenden Quotierungen, die sogar noch weiter verschärft werden sollen, zu Einschränkungen in Qualität und Verfügbarkeit für die Patientenversorgung führen werden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass für rein technische und logistische Aspekte Geld aus der originären labormedizinisch ärztlichen Patientenversorgung entzogen werden soll. Für diese Innovationen sollten die Gesetzlichen Krankenkassen das notwendige Geld zur Verfügung stellen.

Der Anteil der Laborkosten für die für Ihre Patientinnen und Patienten erbrachten Leistungen in den medizinischen Laboren im Gesundheitssystem ist seit Jahren mit unter 3 Prozent der Gesamtausgaben stabil und auch im internationalen Vergleich als hoch effektiv bekannt. In keinem anderen Land ist die medizinische Laborversorgung so gut organisiert, qualitativ hochwertig und effektiv wie in Deutschland. Und in allen anderen, vergleichbaren Ländern wird dafür deutlich mehr bezahlt.

Weniger bekannt ist, dass seit Jahrzehnten starke Abwertungen und Quotierungen der Vergütung von Laborleistungen das ärztliche Fachgebiet bei gleichzeitigen grundlegend sehr hohen Investitionskosten unter ständiger Weiterentwicklung der Versorgungsmöglich- und Notwendigkeiten bedrängen. In den letzten 15 Jahren wurden ca. 30% der für die Laborversorgung verfügbaren Finanzmittel der Vergütung der laborärztlichen Versorgung entzogen.

Die vom Labor zu tragenden Kosten sind hingegen kontinuierlich immer weiter gestiegen. Die nachweisbaren Kostensteigerungen in den medizinischen Laboren betrugen 2017 bis 2021 in den laborspezifischen Bereichen der medizinischen Analytik (+17%), der Probentransport-Logistik (+23%) und der EDV/IT (+49%), zusätzlich bestanden die auch in anderen Arztpraxen wahrzunehmenden Kostenentwicklungen bei Personal (+19%), Räumen (+22%) und sonstigen Kosten (+13%). Von 2022 bis 2024 sind zusätzlich weitere signifikante Kostensteigerungen von mindestens +15% zu verzeichnen. Die fachärztlich geführten medizinischen Labore sind in aller Regel aufgrund der Mitarbeiterzahl und der von ihnen versorgten Region strukturell deutlich größer als eine durchschnittliche Arztpraxis. In unserem MVZ Labor sind etwa 650 Menschen beschäftigt. Damit ist auch ein deutlicher Unterschied in den Aufwendungen und Investitionen verbunden. Dies geht mit einem entsprechend hohen wirtschaftlichen Risiko einher. Vor diesem Hintergrund benötigen wir eine ausreichende Planungs- und Kalkulationssicherheit.

Die über Jahrzehnte immer wieder von den medizinischen Laboren geforderten Rationalisierungsreserven sind längst erschöpft. Weitere Kürzungen sind nicht tragbar. Medizinische Labore sind in ihrer Existenz bedroht, einige Labore mussten bereits geschlossen werden. Ein weiterer Entzug von Finanzmitteln aus dem medizinischen Laborbereich ist nicht mehr realisierbar, ohne sehenden Auges deutliche Einschränkungen in der Qualität der Patientenversorgung hinzunehmen.

Bitte helfen Sie daher im Interesse der gemeinsamen Versorgung unserer Patienten mit, die Laborreform 2025 zu verhindern und weitere sachlich ungerechtfertigte Entnahmen von Finanzmitteln aus der Labormedizin zu unterbinden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit!

Seit nunmehr einem Jahr bieten wir die Stuhldiagnostik mittels Multiplex-PCR an. Die Umstellung hat dazu beigetragen, dass wir deutlich mehr Erreger detektiert haben als mit der Kombination von Kultur und Antigennachweisen. Bei den gastrointestinalen Viren haben wir die Nachweisrate mit positiven Stühlen von 9,5% auf 13,5% steigern können (das entspricht einem Zuwachs von +43%). Bei den Bakterien konnten wir die Nachweisrate sogar um +68% von 4,2% auf 7,1% steigern.

Bisher haben wir vier Multiplex-Panels für die PCR verwendet und eine komplexe Stufendiagnostik vorgeschlagen. Dabei sind die Nachweise von Parasiten und pathogenen Escherichia coli (EHEC, EPEC u.a.) nicht Bestandteil der Routinediagnostik gewesen. Wir vereinfachen zum 06.12.2023 die Routinediagnostik und bieten mit einer neuen gastrointestinalen Multiplex-PCR alle wichtigen Erreger in nur 1 Test an. Dabei wird ein breites Spektrum der 25 wichtigsten bakteriellen, viralen und parasitären Ursachen von Durchfall nachgewiesen:

Campylobacter spp.

E. coli O157 Adenovirus Typ 40/41 Ascaris spp.
Clos. difficile Toxine A&B EAEC (aggR-Gen) Astrovirus Cryptosporidium spp.
Plesiomonas shigelloides EHEC (stx+ eae-Gen) Norovirus GI Cyclospora cayetanensis
Salmonella spp. EIEC (ipaH-Gen) Norovirus GII Entamoeba histolytica
Shigella spp. (ipaH-Gen) EPEC (eaeA-Gen) Rotavirus Giardia lamblia
Vibrio cholerae / spp. ETEC (lt/st-Gen) Sapovirus
Yersinia enterocolytica STEC (stx1/2-Gen)
Bakterien Pathogene E. coli Viren Parasiten

Ihre Vorteile:

  • Keine Differenzierung nach Anamnese/Alter und keine Nachforderungen mehr notwendig
  • Überblick über die 25 wichtigsten GI-Erreger innerhalb von 1 Tag nach Probeneingang
  • Einige Parasiten und Bakterien mit unklarer Pathogenität fallen weg (z.B. Dientamaeba fragilis)
  • Keine Erhöhung der Kosten im EBM-Bereich (die Kosten der Ziffer 32853 sind gedeckelt!)
    HINWEIS: Ausnahmekennziffer 32006 nicht vergessen, damit Ihr Laborbudget nicht belastet wird!
  • Der Preis für GOÄ/IGeL für das Gesamtpaket Bakterien, Viren und Parasiten konnten deutlich gesenkt werden. Sie liegen aktuell bei GOÄ 1,15x = 154,17€ sowie IGeL 134,06€ für alle 25 Erreger.

Bei Anforderung auf pathogene Keime ohne weitere Angaben wird automatisch neben der Kultur die Stuhl Multiplex PCR mitgemacht. Wenn Sie nur die PCR wünschen, bitte Multiplex PCR GI Stuhl auf Muster 10 eintragen oder im Star.net® ankreuzen. Für eine ausschließliche kulturelle Untersuchung auf Campylobacter, Salmonellen, Shigellen und Yersinien bitte „Stuhl Kultur ohne PCR“ anfordern.
Bitte beachten Sie auch unseren aktualisierten Flyer:

Flyer als PDF öffnen

Um den Ansprüchen einer modernen Labordiagnostik gerecht zu werden und unseren Service für Sie und Ihren Praxisbetrieb weiterzuentwickeln, bezieht das Labor Staber in München ein eigens konzipiertes und neu errichtetes Labor- und Verwaltungsgebäude im Stadtteil Riem.

Wir freuen uns und sind sehr stolz darauf, den bisherigen Qualitätsstandard mit Hilfe modernster Labor-Technologie, IT und Logistik künftig weiter verbessern zu können.

Um den Laborbetrieb weitestgehend ohne große Einschränkungen für Sie gewährleisten zu können, haben wir den Umzugstermin für folgenden Zeitraum angesetzt:

 01.12 – 03.12.2023

Am Freitag, den 01.12.2023, werden die Probenabholungen in Ihrer Praxis dabei wie gewohnt erfolgen. Die Routinediagnostik (inkl. der Bestimmung von Notfallparametern) wird ebenfalls regulär durchgeführt. 

Trotz umfangreicher Vorbereitungen kann es erfahrungsgemäß an den Umzugstagen sowie in der Startphase im neuen Gebäude zu Verzögerungen kommen. Wir geben alles, um die Laboruntersuchungen möglichst störungsfrei für Sie zu erbringen, bitten aber dennoch im Vorfeld um Ihr Verständnis. 

Bei Fragen zum Umzug und/oder auftretenden Problemen, können Sie sich wie gewohnt auch jederzeit an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter wenden.

Geänderte Kontaktdaten:

Labor Staber
Paul-Wassermann-Straße 1
81829 München

Alle weiteren Kontaktdaten (Telefon- und Faxnummern) bleiben unverändert bestehen.

Lager & Bestellungen:

Unser Lager wird vom 30.11. bis einschließlich 01.12.2023 nicht erreichbar sein und keine Bestellungen versenden können. Wir möchten Sie bitten, Ihre Bestellungen bis zum Dienstag, 28.11.2023 einzusenden.

Ab dem 04.12. ist unser Lager-Team wieder für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Wir möchten Sie über folgende Anpassungen der Ausnahmekennziffern informieren. Hintergrund ist die EBM-Änderung der Toxoplasmose-Serologie zum 01.10.2023.

Folgende Ziffern wurden neu in den EBM und in die Ziffernkränze der Kennnummern aufgenommen:

  1. Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 32572 und 32573 in die Ziffernkränze der Kennnummern 32006 und 32024 im Abschnitt 32.1 EBM

    32572: Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG
    32573: Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung

Folgende Ziffern wurden aufgrund der Umstrukturierung der EBM-Abrechnung der Toxoplasmose-Serologie komplett aus dem EBM und den Ausnahmekennziffern gestrichen:

  1. Streichung der Gebührenordnungspositionen 32569, 32570, 32571 und 32640 im Abschnitt 32.3.7 EBM

Wir haben Ihnen eine kurze Information zu den am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Vaterschaftsgutachten zusammengestellt. Durch die moderne Molekularbiologie ist es möglich, anhand der Analyse von DNA die Abstammung, also ob ein Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist, relativ einfach und kostengünstig zu klären.

Welches Material brauche ich, wo bekomme ich es?
Der Test erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Mundschleimhautabstrichen. Das Entnahmeset mit den Abstrichtupfern und den benötigten Formularen können Sie in unserem Labor Forensik-Abstammung anfordern unter der Tel. 0941/94682236.

Darf jeder Arzt die Probenahme durchführen?
Ja, jeder Arzt kann die Probenahme durchführen, eine spezielle Qualifikation ist nicht nötig. Eine genaue Anleitung liegt jedem Entnahmeset bei.

Was kann ein Arzt für die Probenahme berechnen?
Die Probenahme können Sie direkt mit den Probanden privat abrechnen.

Muss das Kind ein bestimmtes Alter haben?
Nein, der DNA-Vaterschaftstest kann sofort nach der Geburt durchgeführt werden. Pränatale Tests sind allerdings nicht erlaubt.

Muss die Mutter immer mit untersucht werden?
Nach der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ist auf eine Untersuchung der Mutter nur dann zu verzichten, wenn diese nicht zur Verfügung steht, z.B. wenn sie verstorben ist.

Muss auch bei einem privaten Test die Identität der Probanden gesichert werden?
Ja, die Identitätssicherung ist auch bei einem rein privaten Test obligatorisch. Heimliche Tests (ohne die Zustimmung aller Beteiligten bzw. aller Sorgeberechtigten) sind verboten.

Werden unsere privaten Abstammungsgutachten von Behörden anerkannt?
Auch unsere privaten Abstammungsgutachten werden streng nach der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b „GenDG“ erstellt und erfüllen alle Voraussetzungen, dass Behörden wie Familiengerichte oder Jugendämter sie anerkennen können. Die endgültige Entscheidung treffen aber die Behörden selbst.

Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Themenseite.

Gibt es eine Alternative zur Probenahme in einer Arztpraxis?
Die Probenahme kann auch gerne in einem unserer Labore erfolgen. Eine Übersicht und die Telefonnummern finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite oder von unseren Sachverständigen unter der Tel. 0941/94682236.

Gerne stellen wir Ihnen unseren Patientenflyer mit Informationen zum Thema Vaterschaftstest kostenfrei zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Die Verwendung Citrat-basierter Senkungsröhrchen zur Bestimmung der Blutsenkung nach der Westergren-Methode hat im Laufe der Jahre stark abgenommen. Erstens haben sich empfindlichere Entzündungsmarker (z.B. CRP) in der Routinediagnostik etabliert und zweitens erfolgen die BSG-Bestimmungen zunehmend automatisiert aus EDTA-Blut.

Die Herstellerfirmen der Abnahmematerialien reagieren jetzt auf diese Entwicklungen. Die Fa. BD (Vacutainer-Abnahmesystem) stellt bereits zum 01.04.2023 die Produktion der Seditainer-Röhrchen komplett ein.

Aufgrund dessen haben wir uns entschieden, die Bestimmung der Blutsenkung aus den Spezialröhrchen unabhängig vom eingesetzten Abnahmesystem (BD und Sarstedt) ab Mai 2023 nicht mehr anzubieten. Alternativ können Sie aber weiterhin die Bestimmung der BSG aus EDTA-Blut anfordern.

Sollten Sie die BSG in Ihrer Praxis selbst bestimmen, bitten wir Sie, die notwendigen BSG-Röhrchen (Seditainer von BD oder Sedivette von Sarstedt) dann nicht mehr im Labor, sondern über Ihren Anbieter für Praxisbedarf zu bestellen.

Vorteile der BSG-Bestimmung aus EDTA-Blut:

  • Vollautomatisierte Bestimmung der Blutsenkung mit kurzer Messzeit
  • Höhere Probenstabilität; verbesserte Reproduzierbarkeit
  • Unabhängigkeit von der Raumtemperatur und vom Hämatokrit
  • Kein separates Spezialröhrchen für die Blutsenkung erforderlich. Blutbild/HbA1c aus dem gleichen EDTA-Röhrchen bestimmbar.
  • Keine Verdünnungsprobleme (im Vergleich zur Blut-Citrat-Mischung)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bezüglich der Anforderung von SARS-CoV-2-Testungen haben sich seitens der Kassenärztlichen Vereinigung nochmals kurzfristig Änderungen ergeben.

Ab dem 01.03.2023 entfallen sowohl die Anforderung über den OEGD-Schein als auch das Formular Muster 10C.

Die Testung symptomatischer Patienten erfolgt dann über das Formular Muster 10.

Die Coronavirus-Testverordnung läuft zum 28.02.2023 aus. Damit sind Testungen asymptomatischer bzw. symptomatischer Personen gemäß TestV mittels OEGD-Anforderungsformular ab 01.03.2023 generell nicht mehr möglich. Dies betrifft auch Personen mit einem positivem Schnelltestergebnis.

Die Testung symptomatischer Personen über das Formular Muster 10C ist von dieser Änderung nicht betroffen und kann wie gewohnt erfolgen. Ebenso die Anforderung als Privat- oder IGeL-Leistung.

Für Kliniken ist die Analyse per Sammelrechnung möglich.

Korrekte Füllung von Blutentnahmeröhrchen

 

Mit dem Ende der Übergangsfrist der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika erlangten mehrere Richtlinien/Gesetze im Bereich Medizinprodukte abschließend ihre Gültigkeit. Dabei wird der Fokus u.a. auf die Einhaltung der Vorgaben von Herstellern deutlich verstärkt. Hiervon betroffen sind auch die präanalytischen Erfordernisse.   

Zur Steigerung der Qualität der Ergebnisse im Sinne der Patientensicherheit werden daher ab 01.03.2023 nur noch Blutentnahmeröhrchen bearbeitet, die den nachfolgenden Akzeptanzkriterien entsprechen.

Röhrchentyp Akzeptanzkriterien (gemäß Herstellerangaben)
Serum --
EDTA Unterfüllung von maximal 20 % akzeptabel
Citrat

Unterfüllung von maximal 10 % akzeptabel

Unterfüllte Röhrchen werden auch nicht „unter Vorbehalt“ gemessen.
NaF Keine Unterfüllung akzeptabel

GlucoEXACT,

ThromboExact

Keine Unterfüllung akzeptabel

Unterfüllte Röhrchen werden auch nicht „unter Vorbehalt“ gemessen.

 

Hintergrund:

Durch die Entnahme von zu wenig Blut wird das Mischungsverhältnis mit der Präparierung im Entnahme­röhrchen verändert, wodurch das Messergebnis beeinflusst werden kann (z.B. Interferenz durch gesteigerte Hämolyse, phänotypische Veränderung von Zellen, Verminderung der Antikoagulation).

Wie können Unterfüllungen vermieden werden?

  1. Das Blutröhrchen erst von der Kanüle entfernen, wenn der Blutfluss automatisch stoppt.
  2. Bei der Verwendung von Butterfly-Kanülen: Einsatz eines Leerröhrchens zum Befüllen des Schlauches (Totvolumen), bevor das Probenröhrchen für die Labordiagnostik abgenommen wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit der Einführung der neuen EBM-Ziffern für diverse respiratorische Viren haben wir unsere Analytik entsprechend angepasst. Zudem begleitet uns weiterhin SARS-CoV-2 sowie aktuell die schon begonnene Influenzawelle. Ebenso RSV v.a. bei Kindern.

Damit Sie eine reibungslose Diagnostik erhalten können, wollen wir mit dieser Laborinformation nochmal aufklären, welche Scheine und welches bzw. wieviel Material wir benötigen.

Für eine reine Verdachtsdiagnostik können alle Erreger in Multiplex-PCRs aus einem Material und mit einer Barcodenummer auf einem Schein bearbeitet werden (Muster 10/Privat/IGeL).

Für Kombinationen mit SARS-CoV-2 benötigen wir aber zusätzlich einen 10C Schein, der mit derselben Barcodenummer beklebt sein muss wie oben und ein eigenes Material. Für Privatpatienten ist der 10C nur dann erforderlich, wenn das Ergebnis über GUID abgerufen werden soll. Ansonsten verweisen wir auf unser Befundportal https://meinbefund.labor-staber.de/

Für SARS-CoV-2 Anforderungen über das OEGD-Formular wird aufgrund des abweichenden Kostenträgers hingegen immer eine separate Auftragsnummer benötigt.

Bei Proben in Flüssigmedien (z.B. Copan Medium) reicht die Flüssigkeit leider nicht für mehrere Untersuchungen aus, sodass wir einen zusätzlichen trockenen Abstich benötigen, wenn neben SARS-CoV-2 noch weitere Erreger angefordert werden.

Hinweis:
Auf Grund der sehr stark gestiegenen positiven Nachweise bei Influenza können wir ab dem 1. Dezember 2022 keine kostenlosen Nebenbefunde mehr bei der SARS-CoV-2 Diagnostik anbieten, da dies einen hohen Zusatzaufwand verursacht. Bitte fordern Sie Influenza gesondert, am besten als Multiplex-PCR Influenza A/B/RSV an. Unter Angabe der Ausnahmekennziffer belastet dies Ihr Laborbudget nicht.

Mit Gültigkeit zum 01.12.2022 erfolgt die Anpassung einiger Grenzen zur telefonischen Extremwertübermittlung an die aktuellen medizinischen Erfordernisse sowie Angaben in der Literatur. Die wesentlichen Änderungen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Hierdurch soll der Fokus auf hochpathologische Werte mit direkter medizinischer Relevanz für den Patienten verstärkt werden.

Zudem stehen Ihnen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Befundwege (u.a. DFÜ, Online-Befunde, Labor Staber App) vielfältige Optionen für eine flexible und ortsunabhängige Einsicht Ihrer Befunde zur Verfügung, wodurch eine telefonische Mittelung z.T. entfallen kann.

Parameter Untere Telefongrenze Obere Telefongrenze
Klinische Chemie    
Amylase   > 500U/l bzw. >  8,4 μmol/ls
Calcium < 1,65 mmol/l > 3,5 mmol/l
CRP   > 150 mg/l
GOT   > 800 U/l bzw. > 13,4 μmol/ls
GPT   > 800 U/l bzw. > 13,4 μmol/ls
GGT   > 2000 U/l bzw. > 33,4 μmol/ls
LDH   > 2000 U/l bzw. > 33,4 μmol/ls
Lipase   > 500 U/l bzw. > 8,4 μmol/ls
Magnesium < 0,41 mmol/l > 2,0 mmol/l
Natrium < 120 mmol/l > 160 mmol/l
Phosphat < 1,0 mg/dl bzw. < 0,32 mmol/l > 9,0 mg/dl bzw. > 2,9 mmol/l
Troponin   > 25 ng/l
Gerinnung    
Antithrombin < 50 %  
Fibrinogen < 0,6 g/l  
D-Dimer   > 1 mg/l

 

Gerne steht Ihnen Ihr Laborteam bei Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns Ihnen unsere neue Multiplex-PCR-Diagnostik für Gastrointestinale Infektionen vorzustellen, wie bereits in der letzten Laborinformation vom 29.08.2022 angekündigt. Diese Multiplex-PCR-Diagnostik ist ab sofort für Sie verfügbar.

Sie erhalten vertiefende Fachinformationen über zusätzliche Laborinformationen.

Die Vorteile kurz zusammengefasst:

  • Schnellere Befundlaufzeiten für schnellere Therapieentscheidungen
  • Verschiedene Erreger aus einem Materialeinsatz
  • Sensitivere Methoden als die alleinige bisherige kulturelle Anzucht
  • Keine Belastung Ihres Laborbudgets bei Angabe der AKZ 32006

Gastrointestinale Infektionen (GI)

Material: Stuhl

EBM 32853

Multiplex-PCR GI-Bakterien 1

Campylobacter, Salmonellen, Shigellen/EIEC, Yersinia enterocolitica, Aeromonas spp.*, Clostridium difficile Toxin B*, Vibrio spp.*

Multiplex-PCR GI-Bakterien 2

EHEC (E. coli O157), EAEC, ETEC, EPEC, STEC (stx1/2)

Multiplex-PCR GI-Viren

Adenoviren, Astroviren, Noroviren (GI/GII), Rotaviren, Sapoviren

Multiplex-PCR GI-Parasiten

Cryptosporidium spp., Giardia lamblia, Entamoeba histolytica, Blastocystis hominis*, Cyclospora cayetanensis*, Dientamoeba fragilis*

Die mit * gekennzeichneten Erreger werden nebenbefundlich kostenlos mitbestimmt (kein EBM-Bestandteil).

 

Betreffend Stuhldiagnostik ergeben sich folgende Neuerungen:
Die bisherige kulturelle Stuhldiagnostik und die Mikroskopie bei Parasiten bleibt weiterhin wie gewohnt bestehen und wird durch die Multiplex-PCRs hinsichtlich Viren, Bakterien und Parasiten ergänzt.

Sie haben nun zusätzlich die Möglichkeit bei GI-Infektionen die kulturelle Basis-Diagnostik durch die neuen GI-Multiplex-PCR zu ergänzen und damit die Diagnostik wesentlich zu optimieren.

star.net® -Labor – Order-Entry
In Ihrem star.net® - Labor haben Sie die einfache Möglichkeit, die Diagnostik über folgende bereits vorbelegte Einzelprofile oder ganze Blöcke anzufordern, die Sie über Analysensuche finden können:

  • Stuhldiagnostik basis = kulturelle Stuhldiagnostik + Multiplex-PCR Bakterien 1 + Viren
  • Stuhldiagnostik erweitert = kulturelle Stuhldiagnostik + alle GI Multiplex-PCRs

Einzelprofile sind: GI-Bakterien 1-Multiplex-PCR, GI-Bakterien 2-Multiplex-PCR, GI-Viren-Multiplex-PCR, GI-Parasiten-Multiplex-PCR und können anhand der Entscheidungskriterien in der Fachinformation angefordert werden.

Gerne helfen wir Ihnen, diese Profile in Ihre vorbelegten Favoriten zu übernehmen.

Unsere neuen Fachinformationen mit detaillierten Angaben zur Infektionsdiagnostik mittels Multiplex-PCR sind in Produktion und werden Ihnen zeitnah mit unserem Außendienst sowie unseren Fahrdienst-MitarbeiterInnen zugestellt. Die beworbene mikrobiologische Diagnostik ist bereits in unseren Laboren verfügbar.

Falls Sie vorab einen Blick auf die Unterlagen werfen möchten, gelangen Sie mit folgendem Button zur Multiplex-PCR Seite:

Multiplex-PCR

Ab dem 01. August 2022 arbeiten das Labor Staber und PVS Bayern zusammen. Bitte verwenden Sie ab dem 01. August ausschließlich die überarbeiteten Formulare. Diese fordern Sie bitte direkt bei Ihrem Labor an.

Die neuen Untersuchungsaufträge enthalten folgende Änderung, auf die wir Sie aufmerksam machen möchten:

Wenn die Abrechnung einer ärztlichen Leistung über die PVS gewünscht wird, markieren Sie bitte die entsprechenden Felder.

Neue IGeL-Aufträge Abrechnung ärztlicher Leistungen

Für Ihre und unsere Rechtssicherheit muss die Einwilligungserklärung auf der Rückseite vom Patienten unterschrieben werden.

Neue IGeL-Aufträge Einwilligungserklärung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter.

Der Goldstandard der dermatomykologischen Diagnostik war bisher die Mikroskopie des Direktpräparates in Kombination mit der Kultur. Da die Dermatophyten nur sehr langsam wachsen, benötigt die Kultur bis zu sechs Wochen.

Labor Staber bietet Ihnen zusätzlich zur Kultur eine Dermatophyten-Multiplex-PCR.

Die Multiplex-PCR hat eine deutlich höhere Sensitivität als die Kultur und eine sehr gute Spezifität. Mehr als 95% der bei unseren Einsendungen gefunden Pilze, einschließlich der gängigen zoophilen Spezies, können mit der neuen PCR auf Gattungsebene detektiert werden. Zudem können Mischinfektionen mit Candida albicans besser erkannt und Verlaufskontrollen unter Behandlung vorgenommen werden. Der größte Vorteil ist jedoch die Schnelligkeit des Verfahrens - der Befund ist bereits in ca. 3 Tagen fertig. Der Patient hat so schon sehr früh die Gewissheit, dass es sich um eine Dermatophytosis handelt und kann dann konsequent therapiert werden.

Die Dermatophyten-PCR detektiert: Trichophyton rubrum complex, Trichophyton mentagrophytes complex, Trichophyton tonsurans, Microsporum spp., Epidermophyton floccosum sowie Candida albicans.

  • Für eine insgesamt bessere und schnellere Diagnostik ist es unsere Strategie, beide Verfahren zu kombinieren:
    Die PCR für eine schnelle, sensitivere Diagnostik (auch bei Mischinfektionen), mit nahezu sofortigem Beginn einer gezielten Therapie

    UND
  • die Kultur, um ggf. seltene Arten bestimmen zu können, sowie zoophile von anthropophilen Dermatophyten zu unterscheiden (das Tier muss dann mitbehandelt werden, um Rezidive zu vermeiden).

Obwohl die PCR keine Kassenleistung ist und nur als IGeL bzw. über die PKV abgerechnet werden kann, sind die Vorteile einer solchen geteilten diagnostischen Strategie: Eine hohe Sensitivität und Spezifität, bei schnellstmöglichem Therapiebeginn und gegenseitiger Kontrollen der zwei Verfahren bei deutlich reduzierten Kosten gegenüber einer PCR auf Spezies-Ebene.

Preise können laborintern in der Abteilung Abrechnung oder bei Ihrem Außendienst erfragt werden.

Der Flyer für med. Fachpersonal zu diesem Thema können Sie über Materialbestellung anfordern oder auf der Homepage unter Link: www.labor-staber.de/dermatophyten-pcr vorab ansehen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Außendienst-Mitarbeiter.

Nicht-invasive pränatale Tests (NIPT) weisen im Vergleich zu herkömmlichen Screening-Methoden zuverlässig die häufigsten fetalen Aneuploidien nach. Neben der Reduzierung falsch-positiver Ergebnisse und der hohen Erkennungsrate tragen NIPTs beim Einsatz als Primärscreening dazu bei, die Zahl invasiver Eingriffe - und damit das Risiko einer Fehlgeburt – zu verringern.

VERISEQ ALS KASSENLEISTUNG
Die Untersuchung auf Trisomie 13, 18 und 21 mittels NIPT ist Bestandteil der Mutterschafts-richtlinien (Mu-RL, Abschnitt B, Nr. 3e) und kann ab dem 01.07.2022 als Kassenleistung angefordert werden, wenn im Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte, und die Ungewissheit für die Schwangere eine unzumutbare Belastung darstellt. Der Test basiert grundsätzlich auf Freiwilligkeit.

ANFORDERUNG

  • Ab der 10. Schwangerschaftswoche möglich
  • Einwilligungserklärung der Patientin gemäß GenDG zwingend erforderlich
  • Bestellung des Testsets (Artikelnummer 8103#BDS) über das Lager Ihres Laborstandortes
  • Blutprobe mit dem Spezialröhrchen entnehmen und mit dem zugehörigen Anforderungsschein und Verpackungsmaterial direkt zum Partnerlabor Bioscientia Ingelheim versenden
  • Die Labordiagnostik kann einmal pro Schwangerschaft durchgeführt werden. Ihr Laborbudget wird nicht belastet.

BERATUNG NACH GENDIAGNOSTIKGESETZ
Die Schwangere muss laut GenDG beraten werden. Die Beratung wird vergütet

  • vor dem Test mit 9,46 € (84 Punkte, EBM-Ziffer 01789, Mindestdauer 5 min)
  • nach positivem Test mit 18,70 € (166 Punkte, EBM-Ziffer 01790, Mindestdauer 10 min)
  • bis zu viermal in der Schwangerschaft – beide Ziffern

Voraussetzung: Gynäkolog*innen mit Zusatzqualifikation fachgebundene genetische Beratung, Humangenetiker*innen oder Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik

VORTEILE DES VERISEQ-PRINZIPS

  • Hohe Sensitivität (99 %) und Spezifität (> 99 %) bestätigt.
  • Kurze Bearbeitungszeit durch vollautomatisierte Laborprozesse und NGS-Technologie.
  • Höchste Rate an validen Test-Ergebnissen unter allen NIPT-Anbietern aus zwei Gründen: Das VeriSeq-Prinzip erlaubt eine erfolgreiche Analyse auch bei Proben mit geringer fetaler cfDNA (< 4 %). Keine test-inhärenten Verzerrungen durch PCR-freien Ansatz.

VeriSeq ist wie alle NIPTs ein Screening-Test und darf nicht als alleinige Grundlage für die Diagnose verwendet werden. Weitere Bestätigungstests sind notwendig, bevor eine irreversible Entscheidung über eine Schwangerschaft getroffen werden kann.

 

Update:

Ergänzend bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Punkte für die Anforderung des NIPT auf Trisomien:

  • Blutprobe mit dem speziellen VeriSeq-Röhrchen entnehmen und 10x vorsichtig Überkopf schwenken (nicht schütteln!).
  • Anforderung mit dem speziellen Anforderungsschein Muster 10-Kombi-NIPT (VeriSeq) und Ihren regulären Labor Staber Barcode-Etiketten.
  • Blutprobe und Anforderungsschein über den Fahrdienst ins Labor Staber senden. Achtung! Der direkte Versand zum Partnerlabor in Ingelheim entfällt!

Durch dieses Vorgehen entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand bei der Beauftragung der Untersuchung. Den Befund erhalten Sie vorerst direkt von unserem Partnerlabor.
Bitte beachten Sie, dass es in der Anfangsphase aufgrund der erhöhten Nachfrage zu kurzfristigen Lieferverzögerungen der Verbrauchsmaterialien kommen kann. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Anmerkung:
Die Geschlechtsbestimmung sowie Untersuchung von Aneuploidien der Geschlechtschromosomen können als Zusatzuntersuchungen auf IGeL-Basis ebenfalls über den VeriSeq-Kombischein beauftragt werden (keine Kassenleistung!).

Mit dem Ende der Übergangsfrist der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) im Mai 2022 erlangten mehrere Richtlinien/Gesetze im Bereich Medizinprodukte abschließend ihre Gültigkeit. Mit der neuen IVDR werden die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an die Hersteller und Labore verschärft.
Wir sind dabei bestrebt, die Auswirkungen auf Ihre Praxis möglichst gering zu halten und arbeiten verstärkt an der Umsetzung der Forderungen und Anpassung unserer Laborprozesse. Auch bisher etablierte In-House-Verfahren werden wir Ihnen größtenteils weiterhin anbieten können.

Die folgenden Änderungen werden in den kommenden Monaten auf Sie zukommen:

  1. Untersuchungen werden seitens der Testhersteller z.T. unter der neuen IVDR nicht fortgeführt. Damit verbunden sind:
    1. Umstellung der Untersuchungsverfahren im Labor (ggf. mit Referenzbereichsänderung)
    2. Einstellung von Untersuchungsverfahren, für die eine qualitativ hochwertigere Diagnostik verfügbar ist (z.B. KBR, Stuhl auf Ausnutzung)
  2. Blutentnahmeröhrchen, die außerhalb der Akzeptanzkriterien der Hersteller befüllt sind, können z.T. nicht mehr bearbeitet werden. Auch keine Messungen „unter Vorbehalt“ möglich.
    Hiervon betroffen sind vor allem:
    1. Citrat (Unterfüllung von maximal 10 % akzeptabel)
    2. ThromboExact/GlucoExact (keinerlei Unterfüllung akzeptabel)

      Serum-Röhrchen sind hiervon nicht betroffen, jedoch sollte das Volumen für die Anforderungen ausreichend sein.

      Hinweis: Butterfly-Kanülen führen durch das Totvolumen im Schlauch der Kanüle automatisch zu einer Unterfüllung (bis zu 300 μl je nach Schlauchlänge). Daher Leerröhrchen zum Befüllen des Schlauches vor der eigentlichen Probennahme einsetzen.
  3. Verdünnungen über die vom Hersteller vorgegebenen Messbereiche hinaus (z.B. Ausverdünnen von Tumormarker-Bestimmungen auf Praxiswunsch) können nicht mehr durchgeführt werden. Auch keine Messungen „unter Vorbehalt“ möglich.
  4. Untersuchungsmaterialien, die seitens der Hersteller nicht freigegeben sind, können z.T. nicht mehr angeboten werden (z.B. Blutbildmessung aus Citrat, seltene Anforderungen aus Punktaten).

WICHTIG! Bitte achten Sie daher in den kommenden Monaten verstärkt auf Hinweise auf den Befunden und/oder weitere Laborinformationen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Allgemeines: Affenpocken sind eine seltene, primär zoonotische Viruserkrankung, die durch das Affenpockenvirus Orthopoxvirus simiae (Monkeypox virus, MPXV) hervorgerufen wird. Der typische Übertragungsweg findet in den Endemiegebieten in West- und Zentralafrika bei engem Kontakt zu infizierten Nagetieren statt.
Übertragungen von Mensch-zu-Mensch sind nach aktuellen Erkenntnissen bislang selten. Voraussetzung ist ein enger Haut- bzw. Schleimhautkontakt mit infektiösem Material aus den Hautläsionen einer infizierten Person (Bläscheninhalt, Krusten). Auch eine Übertragung durch respiratorische Tröpfchen/Sekrete ist bereits in frühen Stadien nach Auftreten von unspezifischen Symptomen bei direktem Kontakt im Nahfeld möglich („Tröpfcheninfektion“).
Im Mai 2022 wurden erstmals in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas Fälle von Affenpocken registriert, darunter auch in Deutschland. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst bei Erkrankungsfällen in der Vergangenheit – in afrikanische Länder gereist waren, und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten erfolgt sein könnten.

Klinik: Erste Symptome sind Fieber, Kopf-, Muskel-/Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten. Nach einigen Tagen entwickeln sich Hautveränderungen, welche simultan die Stadien vom Fleck bis zur Pustel (Macula, Papula, Vesikula und Pustula) durchlaufen und letztlich verkrusten und abfallen. Der Ausschlag konzentriert sich auf Gesicht, Handflächen und Fußsohlen, kommt aber auch insb. bei den aktuell beobachteten Fällen anogenital vor. Inkubationszeit 5-21 Tage, Erkrankungsdauer 2-4 Wochen. Die klinischen Verläufe sind überwiegend milde, jedoch Neugeborene, Kinder, Schwangere, alte Menschen und Menschen mit zugrunde liegenden Immunschwächen können schwer erkranken.

Indikation:

  • Tierkontakte bzw. Aufenthalt in Endemiegebieten oder
  • Enger Kontakt zu nachweislich mit MPXV infizierten Menschen innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn oder
  • Sexuelle Kontakte mit nicht-festen Partnern in den letzten 21 Tagen (insbes. MSM)

Diagnostik und Material:
Trockener Abstrich falls möglich von Vesikelflüssigkeit oder offenen Hautläsionen, sonst Krustenmaterial (mit Pinzette nativ in ein steriles Röhrchen geben). Es sollten 2-3 Läsionen untersucht werden. Bei hochgradigem Verdacht (eindeutiger Kontakt und Symptome) kann bei fehlenden Effloreszenzen auch ein Rachenabstrich untersucht werden. Bitte beachten Sie bei der Entnahme die Hygienevorschriften des RKI.
Sofern zur Differentialdiagnose noch Windpocken/Zoster (VZV) oder Herpes-Simplex-Virus (HSV) ausgeschlossen werden sollen, bitte einen zweiten trockenen Abstrich einschicken. Ggf. Syphilis mittels Serologie ausschließen.

Bitte informieren Sie das Labor vorab telefonisch und verpacken Sie das Material gesondert mit einer Umverpackung (durchsichtige Tüte) und kennzeichnen Sie das Material eindeutig als Affenpocken-Verdachtsfall. Wir leiten das Material an das Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI (Labor der biologischen Schutzstufe 3) weiter. Material von bestätigten Fällen darf nicht über Labor Staber verschickt werden – hier bitte direkten Kontakt zum Konsiliarlabor für Pockenviren am RKI aufnehmen.

Meldepflicht: Meldung bei Erkrankung und Tod, sofern eine Laborbestätigung vorliegt.

Weblinks:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Hygiene.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html

 

Wir haben uns entschlossen unser Laborinformationssystem in der Zytologie und Pathologie auf MEDAT umzustellen. Bereits seit April 2016 wurden unsere Partnerlabore nacheinander umgestellt und arbeiten erfolgreich mit dieser Software. Durch die Nutzung eines gemeinsamen Systems werden die internen Prozesse vereinfacht.
Die Inbetriebnahme des neuen Laborinformationssystems ist für den 01.12.2021 geplant.

Im Zuge der Umstellung werden sich evtl. kleine Änderungen im Befundlayout ergeben!

Wir bitten Sie, wenn möglich ab sofort, die Zyto- und Pathologie-Anforderungsscheine mit Barcodes zu versehen. Sollten Ihnen noch keine Barcodes vorliegen, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen.

Trotz aller Bemühungen im Vorfeld kann es zu punktuellen Verzögerungen bei der Befundübermittlung kommen.

Bitte kontaktieren Sie uns umgehend, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Wir haben uns sehr bemüht, die Umstellung bestmöglich vorzubereiten. Da es sich aber um eine umfassende Änderung handelt, sind vorübergehende kleine Verzögerungen nicht auszuschließen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter den Durchwahlen:
0921 - 507 204 531 Abteilung Zytologie
0921 - 507 204 549 Büro Zyto-/Pathologie

Labor Staber möchte Ihnen eine mikrobiologische Diagnostik nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen bieten. Neue technische Entwicklungen (z.B. MALDI-TOF), neue internationale Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der Harnwegsinfektionen, neue Bewertung der Präanalytik und Analytik (z.B.  Bedeutung der Leukozyturie) haben zu Änderungen der mikrobiologischen Diagnostik von Urin-Proben geführt.

Daher passen wir zum 15.11.2021 unsere mikrobiologische Urindiagnostik wie folgt an:
 

PRÄANALYTIK
  • Uringewinnung: Die Anleitung zur Probengewinnung im Leistungsverzeichnis bitte beachten! Vermeidung einer Kontamination ist wichtig; Mischkulturen mit mehr als 2 uropathogenen Keimen werden nur nach Rücksprache bearbeitet.
  • Exakte Kennzeichnung des Materials: Mittelstrahlurin, Dauerkatheterurin, Einmalkatheterurin, Punktionsurin (Blase / Nierenbecken), Urin nach Prostatamassage, Urin aus Nephrostomie-Katheter etc.  
    Auch bei Uricult ist die Gewinnungsart zusätzlich anzugeben! Wir bitten allerdings von der Verwendung von Eintauchnährböden (Uricult) abzusehen wegen massiver Nachteile für die Diagnostik: die Schwierigkeit einer validen Keimzahlbestimmung, ggf. längere Bearbeitungsdauer wegen Überlagerung der Keime, kein Wachstum von anspruchsvollen Bakterien, keine U-Status/U-Sediment bestimmbar u.a. Wir empfehlen, stattdessen borsäurehaltige Röhrchen (grün/Best.#10.253) zu verwenden. Borsäure stabilisiert die Keimzahl für 24h.
  • Abnahmezeit: genaue Uhrzeit und Datum der Abnahme angeben. Diese sind erforderlich, um die Transportdauer zu beurteilen und korrekte Befunde zu erstellen (nach DIN EN ISO 15189).
  • Transport: Borsäurehaltige Urine können innerhalb 24h gut bearbeitet werden. Ohne Borsäure müssen Urine ungekühlt innerhalb von 4h oder durchgehend gekühlt innerhalb von 24h nach Entnahme bearbeitet werden (ggf. Zwischenlagerung im Praxiskühlschrank).
  • Proben, die ohne Borat und ungekühlt >4h bzw. mit Borat >24h unterwegs waren, dürfen (laut den Qualitätsstandards in der mikrobiologisch-infektiologischen Diagnostik (MiQ), Stand 2020) nicht mehr bearbeitet werden.
  • Achtung: für Urinstatus/Sediment und andere nicht-kulturelle Untersuchungen bitte weiter Nativurin in gelben Röhrchen (Best.#10.252) einsenden.
ANALYTIK
  • Längere Bebrütung: In unserem Labor werden Urine 48h bebrütet.
  • Die bislang häufig als Standard zur mikrobiologischen Diagnose einer Harnwegsinfektion verwendete Nachweisgrenze einer Keimkonzentration von ≥ 105 KBE/ml bei Untersuchung von Mittelstrahl- oder Einmalkatheter-Urin, die sogenannte "signifikante Bakteriurie" erfährt in Abhängigkeit von Uringewinnung, Vorliegen einer Leukozyturie, und klinischem Befund, eine Korrektur zu niedrigeren Erregerkonzentrationen (102 oder 103).
  • Der Hemmstofftest wird weiterhin gemacht.
  • Beurteilung anhand der Leukozyturie: Angaben hierzu sind nach neuer Maßgabe ein wichtiges Kriterium für den diagnostischen Pfad und die Beurteilung. Bei fehlender Information zur Leukozyturie, werden alle Urine als leukozytenhaltig behandelt.
  • Typische und potenziell uropathogene Erreger (siehe Tabelle) werden identifiziert und eine Empfindlichkeitstestung wird durchgeführt.
    Kontaminanten werden identifiziert, eine Empfindlichkeitstestung ist in der Regel nicht erforderlich.
BEFUNDUNG
  • Beurteilung: Der Befund enthält zukünftig eine Gesamtbeurteilung mit einem Vorschlag für die mikrobiologische Interpretation, in der das Material, die Erreger mit Keimzahl, die Klinik und die Leukozyturie berücksichtigt werden.
  • Antibiogramme: Es werden alle harngängigen Wirkstoff-Klassen mit bekannter Aktivität und gegebenen Grenzwerten für jede Erregerspezies getestet. Bei bestimmten Medikamenten und Erregerkombinationen existieren keine Grenzwerte für die Testung. Daher kann keine Interpretation ausgegeben werden.
  • Zusatztexte: Für neu anerkannte Uropathogene wie Aerococcus spp., Actinotignum schaalii, und weitere werden Erläuterungen und Interpretationshilfen im Befund beigefügt.
  • Therapiehinweise: Für die Therapie sind wichtige Hinweise zu beachten z.B. Antibiotika nur für unkomplizierte HWI (Kennzeichnung „ ° “) oder Wechsel des Blasendauerkatheters.
EINTEILUNG HÄUFIGER ERREGER IM URIN
Typischerweise uropathogene Erreger
Enterobacterales, u.a.: E. coli, Klebsiella sp., Proteus sp., Morganella sp., Providencia sp., Enterobacter sp., Citrobacter sp.; Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus saprophyticus, β-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A und B
Potenziell uropathogene Erreger
Staphylococcus aureus, Staphylococcus lugdunensis, Enterokokken, Aerococcus urinae, Aerococcus sanguinicola, Actinotignum schaalii, Corynebacterium urealyticum, Hefen
Urogenitale Flora (Kontaminanten):
Haemophilus sp., Neisseria sp., Lactobacillus sp., vergrünende Streptokokken, Koagulase-negative Staphylokokken, Corynebacterium sp. (außer C. urealyticum), Aerococcus sp. (außer A. urinae/sanguinicola)

 

In den kommenden Monaten wird die Kombinationsanforderung auf SARS-CoV-2 und Influenza zur Abklärung respiratorischer Symptome erneut zunehmend von Bedeutung sein.

Wir bitten Sie daher folgendes Vorgehen weiterhin einzuhalten:

  1. Kurative Anforderungen (Patienten mit Symptomen)
    In der Regel wird die Kombinationsanforderung nur bei Patienten mit Symptomen relevant sein. In diesen Fällen kann die Einsendung unter einer Auftragsnummer erfolgen.
    - Muster 10C (mit Kennzeichnung „Diagnostische Abklärung“) für die Corona-Diagnostik
    - Muster 10 für die Influenza-Diagnostik
    - Material: 1 trockener Abstrich
  2.  Weitere Anforderungsmöglichkeiten
    Bei der Beauftragung der Corona-Diagnostik bei asymptomatischen Personen z.B. im Rahmen von Ausbruchsgeschehen oder bei Kontaktpersonen sind bei der Kombinationsanforderung mit Influenza aufgrund unterschiedlicher Kostenträger zwingend zwei separate Aufträge erforderlich.
  • OEGD-Formular für die Corona-Diagnostik + 1 trockener Abstrich → 1. Barcodenummer
  • Muster 10 für die Influenza-Diagnostik + 1 trockener Abstrich → 2. Barcodenummer

Bisher haben wir geeignete positive SARS-CoV-2-Proben auf das Vorliegen einer Variant of Concern (VOC) getestet. Seit Monaten dominiert auch in Deutschland die Delta-Variante, die praktisch für alle Infektionen der aktuellen Welle verantwortlich ist. 

Mit der bei uns etablierten VOC-PCR weisen wir in nahezu 100 % der auswertbaren Proben die für die Delta-Variante charakteristische Mutationen nach. In den letzten 3 Monaten gab es unter annähernd 10.000 Proben nur noch eine einzige Ausnahme. 

 

Aktuell steigen die PCR-Anforderungen auf SARS-CoV-2 wieder massiv an. Die Positivenrate liegt auf einem im Pandemieverlauf bisher nicht beobachteten Niveau und wird vermutlich noch weiter steigen. Die Durchführung der VOC-PCR für eine so große Zahl von Proben bringt uns an personelle und logistische Grenzen. Die Ressourcen, die die VOC-Testung im Labor derzeit bindet, werden dringend an anderer Stelle benötigt.

Wir sehen das VOC-Sreening mittels PCR in der momentanen epidemiologischen Situation nicht mehr als sinnvoll an und haben uns vor diesem Hintergrund entschlossen, diese Untersuchung ab sofort bis auf weiteres einzustellen.

 

Bitte beachten Sie:

Wir werden weiterhin entsprechend der Coronavirus Surveillance Verordnung (CorSurvV) eine ausreichende Zahl zufällig ausgewählter Proben einer Sequenzanalyse zuführen. Zusätzlich besteht für die Gesundheitsämter weiterhin die Möglichkeit, für einzelne positive Proben zur Klärung spezieller epidemiologischer Fragestellungen eine Sequenzierung nachzufordern (ausreichende Viruslast vorausgesetzt).

Im Gegensatz zur VOC-PCR, die nur gezielt wenige bekannte Mutationen erfassen kann, wird bei der Sequenzierung das gesamte Virusgenom analysiert. Neue potentiell problematische Varianten und Subvarianten des Virus können nur mittels Sequenzanalyse (und nicht über die VOC-PCR) identifiziert werden.

Bedeutet ein SARS-CoV-2-Antikörpernachweis auch Immunität?

 

Viele Menschen haben bereits eine Corona-Infektion durchgemacht oder mittlerweile die Impfungen gegen COVID-19 erhalten und stellen sich jetzt die Frage, ob sie dadurch einen ausreichenden Immunschutz aufgebaut haben.

Zum Nachweis von Antikörpern gegen COVID-19 steht mittlerweile eine Vielzahl an kommerziellen Testsystemen zur Verfügung, welche sich im Wesentlichen durch die eingesetzten Zielstrukturen unterscheiden. Antikörper gegen das Nukleocapsid-Protein können dabei nur eine durchgemachte Infektion nachweisen.

Im Staber-Verbund bieten wir daher routinemäßig die Testung von Antikörpern gegen Komponenten des Spike-Proteins an, die sowohl Antikörper nach durchgemachter Infektion als auch nach Impfung mit den derzeit auf dem deutschen Markt freigegebenen Impfstoffen nachweisen kann.

Der auf dem Befund ausgegebene Cut-off-Wert (Entscheidungsgrenze) für ein positives Antikörperergebnis basiert derzeit auf den Angaben der Testhersteller. Die bisherigen Ergebnisse der letzten Monate weisen eine hohe Variabilität auf, was zum einen auf methodenspezifische Schwankungen, zum anderen aber auch auf eine starke individuelle Immunantwort hinweist. Hierzu müssen erst weitere Studien abgewartet werden, so dass zum aktuellen Zeitpunkt nur bedingt ein Rückschluss auf die Schutzwirkung und/oder Schutzdauer gezogen werden kann.

 

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Laborteam vor Ort.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen nachgewiesener Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 28.02.2020 die zugrundeliegenden Voraussetzungen für die Labordiagnostik angepasst.
Die Untersuchungsindikation ist ab sofort nicht mehr ausschließlich an die RKI-Falldefinitionen geknüpft, sondern kann nach ärztlichem Ermessen unter Berücksichtigung der RKI-Kriterien gestellt werden. Als Orientierungshilfe dient dabei das Schema des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Verdachtsabklärung, welches auf den Internetseiten des Instituts zu finden ist. Bitte nutzen Sie diese Fallkriterien und klären Sie Patienten auf, die nicht diesen Kriterien entsprechen, dass eine Untersuchung nicht erforderlich ist. Dies soll allen helfen, die wirklichen Verdachtsfälle zeitnaher bearbeiten zu können.
Bei gleichzeitiger Testung von SARS-CoV-2 plus Influenza würden wir Sie zudem bitten wie folgt vorzugehen:
Entnehmen Sie für SARS-CoV-2 möglichst parallel Material der oberen Atemwege (obligater Leistungsinhalt) ggf. zusätzlich der tiefen Atemwege (fakultativer Leistungsinhalt). Verwenden Sie ausschließlich trockene Abstrichtupfer und versenden dieses Material gemeinsam mit dem Abstrich für Influenza ins Labor.

Die Untersuchungsmaterialien (SARS-CoV-2 plus ggf. Influenza) packen Sie bitte:

  • in eine rote Notfalltüte (nur Untersuchungsmaterialien!)
  • die erste verschlossene rote Notfalltüte (mit Untersuchungsmaterial) packen Sie bitte in eine zweite rote Notfalltüte
  • in die zweite rote Notfalltüte kommt bitte auch der Untersuchungsauftrag.

!!! Beide Tüten kommen dann in eine „Übertüte“ und werden so dem Fahrdienst überreicht!!!


Wichtig: Bitte beschriften Sie die Tüte gut lesbar mit „Corona
Proben, die nicht korrekt verpackt sind, stellen eine Gefährdung unserer Mitarbeiter dar und verstoßen gegen die geltenden Transportvorschriften.

Meldepflicht und Abrechnung:
Um einen meldepflichtigen begründeten Verdachtsfall handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet gewesen ist und die entsprechenden Symptome aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht mehr zu melden.
Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sind auch weiterhin mit der GOP-Ziffer 88240 zu kennzeichnen.

Auch bei uns im Labor herrscht im Moment ein Ausnahmezustand. Wir versichern Ihnen, dass wir sehr bemüht sind Ihre Abstriche schnellstmöglichst zu bearbeiten.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen kann (hohes Probenaufkommen, Lieferschwierigkeiten von Reagenzien, Krankenstand unserer Mitarbeiter usw.).

Das Robert Koch Institut hat auf seiner Homepage viele nützliche Artikel zum Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.

Auf dieser Seite finden Sie eine Orientierungshilfe für Ärzte COVID-19 bzgl. Verdachtsabklärung und Maßnahmen.

Hier finden Sie einen Überblick der Risikogebiete.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein Infoblatt zum Thema "VERDACHT AUF EINE SARS-COV-2-INFEKTION? SO KÖNNEN SIE IN DER PRAXIS VORGEHEN" veröffentlicht. 

Oftmals wird aus einem Material sowohl eine mikrobiologische als auch eine klinisch-chemische bzw. molekularbiologische Untersuchung benötigt. In solchen Fällen erhalten wir häufig nur ein Röhrchen. Das Material muss dann manuell geteilt werden.

Diese Prozedur kann trotz größter Sorgfalt verschiedene Fehler wie Kontamination des Probenmaterials, Infektionsgefährdung des/der Mitarbeiter/in, Zeitverzögerung und Probenverwechslung mit sich bringen.

Wir würden Sie daher bitten, uns für solche Doppel- bzw. Mehrfachanforderungen mindestens 2 Röhrchen mit dem entsprechenden Material (wenn möglich mit 2 Scheinen) zuzusenden.

Zur Verdeutlichung finden Sie Beispiele in folgender Tabelle:

Material Mikrobiologische Untersuchung Klinisch-chemische bzw. molekularbiolgische Untersuchung
Liquor Pathogene Keime Reiberschema, oligoklon. Banden, AK-Indices, Erreger-PCR
Punktat Pathogene Keime Zellzahl, Eiweiss, Harnsäure, Borrelien-PCR
Stuhl Pathogene Keime Calprotectin, M2PK, Erreger-Antigene
Bronchialsekret Pathogene Keime Erreger-PCR
Urin Pathogene Keime Urinstatus, Urinsediment, Harnsäure, Proteinuriediagnostik
Ejakulat Pathogene Keime Spermiogramm, Fructose, Carnitin, Zink, Erreger-PCR

Für Untersuchungen mittels PCR ist generell ein gesondertes Röhrchen bzw. ein Extra-Abstrich erforderlich.

Hiermit möchten wir Sie informieren, dass sich im März 2020 das Format der OC-Sensor Patienten-Sets zur Durchführung der iFOBT-Diagnostik ändern und verbessern wird.

Das komplette Entnahmeset, bestehend aus dem Spezial-Probenröhrchen, einem Stuhlfänger sowie einer Entnahmeanleitung, ist zukünftig jeweils in einem Umschlag aus 80 % Recyclingkarton verpackt, welcher den Patienten zur Probennahme direkt mitgegeben werden kann. Das Design und auch die Handhabung der Röhrchen für den Patienten bleiben dabei unverändert.

Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) @ Labor Staber

Bitte beachten Sie zudem auch weiterhin, dass für eine reibungslose Abarbeitung Ihrer Proben in unserem Labor der Patienten-Barcode direkt auf dem Probenröhrchen und nicht auf der Umverpackung angebracht ist.

Die Bestellung der neuen OC-Sensor Patientensets im Labor erfolgt für Sie wie bisher kostenfrei über den Bestellschein „Verbrauchsmaterialien Labor“. Nach der Umstellung werden automatisch die neuen Sets an Sie ausgeliefert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir ab Montag, den 10.2.2020 die PCR-Diagnostik für das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) im Staber-Verbund anbieten können.

Weiterhin ist es sinnvoll 2 Materialien einzusenden (aus dem oberen und unteren Respirationstrakt).

Bitte achten Sie genau darauf, dass das neuartige Coronavirus nur bei Verdachtsfällen nach der Falldefinition des Robert-Koch-Institutes (RKI) eine Kassenleistung ist (siehe auch die Internetseite des RKI für Details)!

!!! ACHTUNG !!! Die RKI-Falldefinition wurde leicht verändert:

  1.  Personen mit erfülltem klinischen Bild oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV

    oder
     
  2.  Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogebiet (Chinesische Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang – Stand 8.2.2020)

Definitionen:

Klinisches Bild: Person mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere mit / ohne Fieber

Kontakt: Innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn: Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder ODER Aufenthalt am selben Ort (z.B. derselbe/dieselbe/dasselbe Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterte Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war.

Wahrscheinlicher Fall: Person mit erfülltem klinischen Bild UND Kontakt mit einem bestätigten Fall.

In diesen Fällen ist eine dringende Information von Ihnen an das Gesundheitsamt notwendig. Der Patient sollte unmittelbar isoliert und stationär abgeklärt werden. Eine Einsendung von Untersuchungsmaterial ans Labor Staber ist nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und den Laborärzten sinnvoll.

!!! Wichtig !!!

Bitte geben Sie bei Ihrer Abrechnung die Ausnahmekennziffer 32006 (meldepflichtige Erkrankung) an, damit Ihr Fallwert durch diese Untersuchung nicht belastet wird. Zusätzlich muss der Verdachtsfall oder die Infektion mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden.

Das neue Coronavirus – 2019-nCoV – breitet sich derzeit mit erheblicher Geschwindigkeit innerhalb Chinas und auf weitere Länder aus. Der erste Fall in Deutschland wurde am 28.1.2020 aus Bayern gemeldet. Noch besteht für alle außerhalb Chinas nachgewiesenen Fälle ein epidemiologischer Zusammenhang mit dem ursprünglichen Geschehen. Auf der Basis dieser Einschätzung sollte ein begründeter Krankheitsverdacht aktuell nur bei akuter respiratorischer Symptomatik und Kontakt zu bestätigtem 2019-nCoV-Fall oder Aufenthalt im Risikogebiet innerhalb der Inkubationszeit von 14 d gestellt werden. Diese Einschätzung wird sich ändern, sobald autochthone Infektionsketten außerhalb Chinas bekannt werden.

Diagnostik
Der Nachweis von 2019-nCoV erfolgt ausschließlich als Direktnachweis der Virus-RNA mittels PCR aus Abstrichen und Sekreten des Respirationstraktes.

Bitte entnehmen Sie Material aus dem tiefen Respirationstrakt (Sputum, Trachealsekret, BAL) und senden Sie zusätzlich einen Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum ein.
Bitte trockenen Abstrichtupfer verwenden, keine Tupfer mit Gel!

Das Untersuchungsmaterial packen Sie bitte:

  • in eine rote Notfalltüte (nur Untersuchungsmaterial!)
  • die erste verschlossene rote Notfalltüte (mit Untersuchungsmaterial) packen Sie bitte in eine zweite rote Notfalltüte
  • in die zweite rote Notfalltüte kommt bitte auch der Untersuchungsauftrag.

!!! Beide Tüten kommen dann in eine „Übertüte“ und werden so dem Fahrdienst überreicht !!!

Wichtig: Bitte beschriften Sie die Tüte gut lesbar mit „Corona“

Die Untersuchung auf 2019-nCoV versenden wir gegenwärtig noch an ein Partnerlabor im Sonic-Verbund, sie steht jedoch in Kürze auch bei uns zur Verfügung. Die PCR auf 2019-nCoV ist zur Zeit noch keine Kassenleistung, so dass betroffene Patienten bis zu einer Entscheidung der KV von uns eine Rechnung erhalten, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Bitte denken Sie bei der Diagnostik an die aktuelle Grippewelle (Influenza ist noch deutlich wahrscheinlicher als eine Infektion mit 2019-nCoV!) und an die Differentialdiagnostik bakterieller Infektionen, die ggf. eine Antibiotikagabe erfordern. Sowohl bei Influenza als auch bei Coronavirusinfektionen stellt eine bakterielle Superinfektion eine schwere, ggf. lebensbedrohliche Komplikation dar!

Meldepflicht
Bei Krankheitsverdacht besteht namentliche Meldepflicht nach §6 IfSG, Abs. (1), Satz 5 „Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit“ für den behandelnden Arzt. Positive Nachweise im Labor werden von uns auf der Basis von §7 IfSG, Abs. (2) an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

Diese Information basiert auf dem Erkenntnisstand vom 29.1.2020. Die epidemiologische Situation und ggf.  davon abgeleitete Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ändern sich momentan mit hoher Dynamik. Aktuelle Daten und Empfehlungen finden Sie unter anderem im Informationsangebot des Robert-Koch-Institutes und der WHO:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.htm

www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports/

Ab dem 01.01.2020 wird die Untersuchung der Humanen Papillomaviren (HPV) Bestandteil des Zervixkarzinomscreenings. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass eine persistierende Infektion mit HPV eines sogenannten High-Risk-Typs den wichtigsten Risikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs darstellt. Frauen ab einem Alter von 35 Jahren haben zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Zervixkarzinomscreening, das aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test (Co-Testung) besteht. Für Frauen im Alter von 20 – 34 Jahren ändert sich nichts, weiterhin kann einmal jährlich das zytologiebasierte Screening in Anspruch genommen werden.

Da sowohl zytologische Untersuchungen als auch die Testung auf HPV zu unserem Leistungsspektrum gehören, können wir Ihnen die Co-Testung aus einer Hand anbieten.

Untersuchungsmaterial

Ein Abstrich Zytologie (Objektträger) und ein HPV-Abstrichbesteck (für Co-Testung ab 35 Jahre) oder alternativ ein Abstrich Dünnschichtzytologie.

Aus dem Abstrich für die Dünnschichtzytologie können weiterhin beide Untersuchungen durchgeführt werden, so dass in diesem Fall nur ein Material entnommen werden muss.

Geeignete Entnahmesysteme sind über unseren Versand erhältlich.

Nachfolgend finden Sie die Screeningalgorithmen (einschließlich ergebnisabhängiger Abklärungsdiagnostik) für die beiden Altersgruppen basierend auf der Veröffentlichung des G-BA. Konkrete Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Leistungserbringung, Leistungsbewertung und Dokumentation der Ergebnisse  wurden bisher noch nicht bekanntgegeben. Wir werden Sie darüber zeitnah informieren und stehen für alle Fragen rund um das Zervixkarzinomscreening gerne zur Verfügung.

Zervixkarzinomscreening > 35 Jahre Labor Staber

Zervix2

## ERGÄNZUNG VOM 23. DEZEMBER 2019 ##

Eine Übersicht der in Frage kommenden Abrechnungsziffern und ggf. zu beachtenden Abrechnungsausschlüsse und Einschränkungen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. In den letzten beiden Spalten sind die für den jeweiligen Untersuchungsumfang benötigten Abstrichmaterialien aufgeführt. Für die ausschließliche Anforderung einer zytologischen Untersuchung genügt der klassische Objektträger (PAP-Abstrich). Die Dünnschichtzytologie ist ab 1.1.2020 ausdrücklich zugelassen, daraus können wir auch die HPV-Testung durchführen, so dass in diesem Fall nur ein Material entnommen werden muss.

In der Abrechnung der zytologischen Leistungen und des HPV-Testes sind die Kosten für benötigte Objektträger, Abstrichbestecke, Probengefäße und Fixierlösungen enthalten. Die Bereitstellung erfolgt deshalb zukünftig kostenlos durch unser Labor. Bitte nutzen Sie für die Bestellung das Bestellformular „Histologie/Pathologie/Zytologie“.

Anforderung EBM Gebührenposition Überweisung Material Einschränkung / Bemerkung
  Untersuchung
einschl. Materialentnahme *1 *2
Abrechnung Praxis
Zytologie *1
Abrechnung
Labor
HPV-Test *1
Abrechnung
Labor
  1. Wahl Alternative  
Primärscreening
20 bis 34 J. - jährlich
01761 01762   Muster 39 PAP-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
Aus dem Untersuchungsmaterial, das für das Zervixkarzinomscreening
entnommen wurde, sind weitere mikrobiologische Untersuchungen in
der Regel nicht möglich und auf der Basis der getroffenen EBM-Regelung nicht berechnungsfähig.
Bei zusätzlich bestehenden Infektionsverdacht bitte ein weiteres für die
jeweilige Fragestellung geeignetes Material einsenden (Muster 10).
Primärscreening
ab 35J. - alle 3 Jahre
01761 01762 01763 Muster 39 Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
PAP-Abstrich und
HPV-Abstrich
Abklärungsdiagnostik bis 29 J.
PAP II-p, II-g, IIID1
01764 01766   Muster 6 PAP-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
Abklärungsdiagnostik 30 bis 34 J.
PAP II-p, II-g, IIID1
01764   01767 Muster 6 HPV-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
Abklärungsdiagnostik ab 35 J.
Pap I + HPV pos oder
PAP IIID1 + HPV neg.
01764 01766 01767 Muster 6 Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
PAP-Abstrich und
HPV-Abstrich
Empfängnisregelung 01825 01826   Muster 6 PAP-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
Kurativ 19318   Muster 6 PAP-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
  32819 Muster 10 HPV-Abstrich Dünnschichtzytologie
(ThinPrep)
Untersuchungsindikation bei
1. Zustand nach operativem Eingriff(en) an der Cervix uteri wegen einer
zervikalen intraephithelialen Neoplasie u./o.
2. einem Zervixzytologiebefund ab Gruppe II-p, II-g oder IIID1 u./o.
3. positivem HPV-Nachweis frühestens nach 6 Monaten zur Kontrolle,
einmal im Behandlungsfall (Quartal)
  • *1 Die in einer Spalte aufgeführten GOP`s sind am Behandlungstag nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  • *2 Zusätzlich besteht ein Abrechnungsausschluss der GOP 01760 mit der GOP 01761 im Krankheitsfall (=4 aufeinanderfolgende Quartale) und mit der GOP 01764 am Behandlungstag

Die Angabe des Geschlechts auf den KV-Formularen ändert sich.

Statt bisher in vorhandene Felder (M/W) ein Kreuz zu setzen, steht ab 01.10.2019 nur noch ein Feld zur entsprechenden Beschriftung zur Verfügung:

Formular 10

Labor Staber Formular 10A

Dieses Feld ist ab 1.10.2019 mit dem zutreffenden Buchstaben zu beschriften:

W = weiblich
M = männlich
D = divers
X = unbestimmt

Die vorhandenen Formulare dürfen übergangsweise weiter benutzt werden, müssen aber ab 1.10.2019 nach den neuen Vorgaben ausgefüllt werden.

In diesem Fall müssen Sie in das Ankreuzfeld „männlich“ eines der vier Kürzel (W/M/D/X) eintragen.

Für die korrekte Umsetzung der neuen Vorgabe zur Auftragserstellung per Blankoformulardruck in den Arztinformationssystemen, müssten Sie bitte ggf. Ihren Softwarebetreuer kontaktieren.

Ab November 2019 stellen wir Allergiediagnostik auf ImmunoCAP™ um.

Bitte beachten Sie hierzu unseren aktualisierten Untersuchungsauftrag Allergiediagnostik. Die Sortierung der Allergene ist nun so vorgenommen, dass die rekombinanten Allergene den jeweils nativen Allergenen zugeordnet sind.

Damit Sie bei häufigen allergologischen Fragestellung die Auswahl der Allergentests einfach gestalten können empfiehlt sich die Bestimmung von Allergen-Mischungen bzw. Allergen-Profilen. Diese wurden aus der ärztlichen Routine entwickelt und erleichtern die:

  • Basisdiagnostik, z.B. Kinder-Profil bzw. symptom-orientiere Profile wie Ekzem oder Rhinitis.
  • erweiterte allergologische Abklärung z.B. Nahrungsmittel oder saisonale Allergene.
  • bei Vorliegen nur weniger anamnestischer Hinweise kann als Screening die Mischungen sx1 und fx5 empfohlen werden, hiermit können mit hoher Wahrscheinlichkeit die meisten Allergien detektiert werden.

Auf Wunsch können bei positiven Mischungen die entsprechenden Einzelallergene ausgetestet werden. Bitte kreuzen Sie hierzu auf der Vorderseite des Untersuchungsauftrag das entsprechende Feld an!

Rekombinante Allergene erlauben durch die exaktere Bestimmung des allergieauslösenden Proteins eine exaktere Diagnose, z.B. bei multiplen Sensibilisierungen oder Kreuzreaktionen. Auch eine Unterscheidung von Majorallergenen, Minorallergenen, Profilinen, Polcalcinen und Lipidtransferproteinen (LTP) wird möglich.

Bitte beachten Sie, dass laut EBM für Kinder unter 6 Jahren 15 Einzelallergene und/oder Allergenmischungen danach nur noch 9 Allergene pro Quartal bestimmt werden können. Bitte denken Sie bei Kindern unter 6 Jahren an die Ausnahmekennziffer 32009!

 

Wir freuen uns, Ihnen und Ihren Patientinnen mit VeriSeq die nächste Generation der Nicht-invasiven-Pränatalteste (NIPT) anbieten zu können. VeriSeq überzeugt neben seiner hohen Sensitivität und Spezifität durch weitere Vorteile:

  • Schnelle Ergebnisse: Dank vollautomatisierter Laborprozesse und modernster NGS-Technologie liegen die Ergebnisse im Schnitt einen Tag schneller vor als bisher.
  • Zuverlässige Analyse: Im Vergleich zu anderen Anbietern und Testverfahren zeigte VeriSeq die niedrigste Rate an Test-Ausfällen.
  • Höhere Qualität für den gleichen Preis: Durch Sequenzanalyse konnte bei vergleichbarem Preis eine höhere Spezifität und Sensitivität nachgewiesen werden. 

Probenlogistik und der Anforderungsprozess bleiben für Sie wie gewohnt.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne unseren Außendienst kontaktieren.