Wir möchten Sie über folgende Anpassungen der Ausnahmekennziffern informieren. Hintergrund ist die EBM-Änderung der Toxoplasmose-Serologie zum 01.10.2023.

Folgende Ziffern wurden neu in den EBM und in die Ziffernkränze der Kennnummern aufgenommen:

  1. Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 32572 und 32573 in die Ziffernkränze der Kennnummern 32006 und 32024 im Abschnitt 32.1 EBM

    32572: Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG
    32573: Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung

Folgende Ziffern wurden aufgrund der Umstrukturierung der EBM-Abrechnung der Toxoplasmose-Serologie komplett aus dem EBM und den Ausnahmekennziffern gestrichen:

  1. Streichung der Gebührenordnungspositionen 32569, 32570, 32571 und 32640 im Abschnitt 32.3.7 EBM