Mit dem Ende der Übergangsfrist der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika erlangten mehrere Richtlinien/Gesetze im Bereich Medizinprodukte abschließend ihre Gültigkeit. Dabei wird der Fokus u.a. auf die Einhaltung der Vorgaben von Herstellern deutlich verstärkt. Hiervon betroffen sind auch die präanalytischen Erfordernisse.   

Zur Steigerung der Qualität der Ergebnisse im Sinne der Patientensicherheit werden daher ab 01.03.2023 nur noch Blutentnahmeröhrchen bearbeitet, die den nachfolgenden Akzeptanzkriterien entsprechen.

Röhrchentyp Akzeptanzkriterien (gemäß Herstellerangaben)
Serum --
EDTA Unterfüllung von maximal 20 % akzeptabel
Citrat

Unterfüllung von maximal 10 % akzeptabel

Unterfüllte Röhrchen werden auch nicht „unter Vorbehalt“ gemessen.
NaF Keine Unterfüllung akzeptabel

GlucoEXACT,

ThromboExact

Keine Unterfüllung akzeptabel

Unterfüllte Röhrchen werden auch nicht „unter Vorbehalt“ gemessen.

 

Hintergrund:

Durch die Entnahme von zu wenig Blut wird das Mischungsverhältnis mit der Präparierung im Entnahme­röhrchen verändert, wodurch das Messergebnis beeinflusst werden kann (z.B. Interferenz durch gesteigerte Hämolyse, phänotypische Veränderung von Zellen, Verminderung der Antikoagulation).

Wie können Unterfüllungen vermieden werden?

  1. Das Blutröhrchen erst von der Kanüle entfernen, wenn der Blutfluss automatisch stoppt.
  2. Bei der Verwendung von Butterfly-Kanülen: Einsatz eines Leerröhrchens zum Befüllen des Schlauches (Totvolumen), bevor das Probenröhrchen für die Labordiagnostik abgenommen wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.