Die Coronavirus-Testverordnung läuft zum 28.02.2023 aus. Damit sind Testungen asymptomatischer bzw. symptomatischer Personen gemäß TestV mittels OEGD-Anforderungsformular ab 01.03.2023 generell nicht mehr möglich. Dies betrifft auch Personen mit einem positivem Schnelltestergebnis.

Die Testung symptomatischer Personen über das Formular Muster 10C ist von dieser Änderung nicht betroffen und kann wie gewohnt erfolgen. Ebenso die Anforderung als Privat- oder IGeL-Leistung.

Für Kliniken ist die Analyse per Sammelrechnung möglich.