Früherkennung von Mundhöhlenkrebs
Ca. 4100 Fälle von Mundhöhlenkrebs treten jährlich neu in Deutschland auf. Seit 40 Jahren beträgt die 5-Jahres-Überlebensrate unverändert nur 50 %.
Im Stadium T1 erkannt und reseziert beträgt die Überlebensrate nach fünf Jahren allerdings über 80 %. Eine exzisionale Biopsie verdächtiger Schleimhautareale zur Früherkennung von Mundhöhlenkrebs scheitert aber meist an der verständlicherweise niedrigen Compliance der Patienten bei solch invasiven Maßnahmen.
Remmerbach et al. (2001) konnten zeigen, dass mit Hilfe der sogenannten non-invasiven Bürstenbiopsie eine der histologischen Diagnostik ebenbürtige Sensitivität von 94,6 % bei 100 %iger Spezifität zur Abklärung von oralen Leukoplakien und Erythroplakien erzielt werden kann.
Ab dem 01.01.2004 gibt es im zahnärztlichen Leistungsverzeichnis BEMA die Position 05:
Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten (20 Punkte).
Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur zur Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen abgerechnet werden.
Weiter kann die Leistung nach Nr. 05 nur bei Vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus einmal innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet werden.
Die Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle wird also nicht im Sinne eines Screening-Verfahrens, sondern allein als diagnostisches (kuratives) Verfahren definiert.
Neben der Exfoliativzytologie führen wir auch alle andere Pathologieuntersuchungen, wie zum Beispiel die histologische Aufarbeitung von Zysten, durch.
Die Formulare für die Überweisung an die Pathologie sowie die Probenbehälter können Sie über unsere Materialwirtschaft beziehen.
Unser Außendienst wird Sie gerne beraten.