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Vaterschaftstest bei Labor Staber

Wo können Sie einen Vaterschaftstest durchführen?

Für die Probennahme wenden Sie sich bitte an eines der folgenden Labore:

Bayreuth

Dresden-Klipphausen

München

Nürnberg

MVZ für Humangenetik Regensburg

Vaterschaftstest

Warum ein Vaterschaftstest?
Mit einem Vaterschaftstest bzw. -gutachten kann festgestellt werden, ob ein Mann der Vater eines
bestimmten Kindes ist. Durch die Fortschritte in der Molekularbiologie ist es möglich, anhand der
Analyse von DNA verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Personen relativ einfach und
kostengünstig zu bestimmen.

Dafür benötigen wir nur einfache Mundschleimhautabstriche oder Blutproben der beteiligten
Personen, in welchem die körpereigenen Zellen mit der personenspezifischen Geninformation
(„Genetischer Fingerabdruck“) enthalten sind.

Nicht nur Gerichte und Jugendämter setzen inzwischen zur Untersuchung der Vaterschaft solche
DNA-Tests ein; auch Privatpersonen können sich jetzt schnell und kostengünstig Gewissheit
verschaffen.

 

Analyse:
Bei einem Drei-Personen-Gutachten (Putativ-Vater, Mutter, Kind) wird im Regelfall eine über
99,999%ige Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht oder eine Vaterschaft durch den sicheren
Ausschluss in mehreren Systemen unmöglich gemacht. Dies gilt unter der Annahme, dass als
mögliche Väter zwei unverwandte Personen in Frage kommen. Bei Verwandtenfällen (Brüder; Vater
– Sohn) ist eine zweifelsfreie Identifizierung nur mit einem erheblich höheren Aufwand möglich. Bitte
nehmen Sie in diesem Fall vorher Kontakt mit uns auf.

 

Gewährleistung:
Die Laboranalysen erfolgen nach der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b „GenDG“. Wir führen regelmäßig Ringversuche der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung durch. Angaben zur Akkreditierung finden Sie unter „weitere Informationen“.

 

Durchführung:
Der Test erfolgt auf der Grundlage von Mundschleimhautabstrichen (ideal bei Säuglingen) oder EDTA-Blut der jeweiligen Testpersonen. Die Probennahme erfolgt gemäß unserer Testanleitung und der Feststellung der Identität mittels Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde bei Ihrem Arzt, Gesundheitsämtern oder in unserem Labor. 

 


 

Häufig gestellte Fragen

 

Muss das Kind ein bestimmtes Alter haben?
Nein, der DNA-Vaterschaftstest kann sofort nach der Geburt durchgeführt werden. Wichtig ist, dass zwischen dem letzten Stillen und der Abnahme des Mundschleimhautabstrichs mindestens 30 Minuten vergangen sind.

 

Muss die Mutter immer mit untersucht werden?
Bei Gutachten mit nur zwei Personen (Putativ-Vater und Kind) kann aus statistischen Gründen nur eine geringere Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht werden. Deshalb ist nach der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) auf eine Untersuchung der Mutter nur dann zu verzichten, wenn diese nicht zur Verfügung steht, z. B. wenn sie verstorben ist.

 

Wer muss von dem Test informiert werden?
Jede zu untersuchende Person muss der Analyse schriftlich zustimmen. Bei der Untersuchung von Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten für das Kind vorliegen. Heimliche Tests sind nicht zulässig. 

 

Wie lange dauert der Test?
Nach Eingang der Proben und Überweisung des Rechnungsbetrages dauert es ca. 10 Werktage bis das Ergebnis vorliegt.

 

Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten betragen 378,00 € inkl. MWSt. pro Trio-Fall (die Mutter, ein Kind und der Putativ-Vater) oder falls die Mutter nicht zur Verfügung steht: für ein Kind und den Putativ-Vater (geringere Aussagekraft!). Weitere Personen zum Gutachten: je 126,00 € inkl. MwSt. Nachträglich zu einem bereits bestehenden Gutachten: je 188,00 € inkl. MwSt.

Wird eine zusätzliche Berechnung, z. B. der Mutterschaft im Rahmen des Familiennachzugs,
gewünscht: 38,00 € inkl. MwSt. pro einzelne Berechnung (also beispielsweise bei drei Kindern = drei
zusätzliche Berechnungen der Mutterschaft).

 

Welche Leistungen erhalte ich bei einem privaten Vaterschaftsgutachten?

  • Eine persönliche oder telefonische Beratung vor der Auftragserteilung.
  • Ein schriftliches Gutachten für alle (volljährigen) Beteiligten, welches eine eindeutige Aussage über die Vaterschaftswahrscheinlichkeit oder deren Ausschluss enthält.
  • Bei Bedarf eine persönliche oder telefonische Erläuterung des Gutachtens.

 

Ist die Vertraulichkeit meiner Daten sicher?
Selbstverständlich! Zu Ihren Daten haben nur unsere Mitarbeiter Zugang und diese sind zur absoluten Diskretion verpflichtet.

 

Wie sicher ist das Ergebnis?
Die Aussagesicherheit beträgt bei einem Drei-Personen-Gutachten (Mutter, Kind, Putativ-Vater) bei den von uns verwendeten Systemen in der Regel über 99,999%. Bei einem Vater-Kind-Gutachten ist das Ergebnis meist niedriger. Ein Ausschluss der Vaterschaft ist immer 100%ig.

 

Ist das private Gutachten gerichtlich anerkannt?
Ein Gericht kann ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten anerkennen, muss es aber nicht. Wichtig ist eine einwandfreie Identitätsfeststellung bei der Probennahme durch z. B. das Gesundheitsamt oder einen Arzt.

 

Wie ist es, wenn die Beteiligten an verschiedenen Orten wohnen?
Unser Labor wird die Probenentnahmen, Identitätssicherungen und den Probenversand mit Ihnen absprechen und planen.

 

Gibt der Vaterschaftstest Auskunft über Krankheiten?
Nein. Der erstellte genetische Fingerabdruck enthält keine Informationen über Veranlagungen oder bestehende Krankheiten, da die untersuchten DNA-Bereiche keine genetischen Informationen enthalten.

 

Aufklärung und Einverständniserklärung
Für Abstammungsgutachten gilt das Gendiagnostikgesetz. Daher müssen alle beteiligten Personen ausführlich über die Untersuchung aufgeklärt werden und jeweils eine Einverständniserklärung unterschreiben (bei Kindern alle gesetzlichen Vertreter).

 

HIER erhalten Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Sachverständige:  
Dipl. Biol. C. Baumann
Sachverständiger für Abstammungsgutachten
Laborleiter Forensik-Abstammung
Dr. rer. nat. E. Ohmann
Molekulargenetik
Sachverständige für Abstammungsbegutachtung
Qualitätsmanagementbeauftragte